Inhalt Reiseinformationen: Republik der Union Myanmar
Einreisebestimmungen für die Republik der Union Myanmar
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum für die Republik der Union Myanmar und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 (sechs) Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Zudem muss für Kinder ab 7 (sieben) Jahren ein eigenes Einreisevisum für die Republik der Union Myanmar beantragt werden. Das Einreisevisum für die Republik der Union Myanmar ist vor Reisebeginn bei den myanmarischen Konsulaten oder bei der Botschaft Republik der Union Myanmar zu beantragen.
Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik der Union Myanmar
Es gibt auch die Möglichkeit ein elektronisches Visum (E-Visa) für die Einreise in die Republik der Union Myanmar zu beantragen. Das kostenpflichtige elektronische Visum (E-Visa) ist für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt gültig und kann auf der folgenden myanmarischen Regierungswebseite online beantragt werden:
Myanmar eVisa (Official Government Website).
In der Regel dauert die Bearbeitungszeit für das elektronische Visum (E-Visa) 3 (drei) Arbeitstage (Stand September 2019 (zweitausendneunzehn)).
Visa on arrival für die Republik der Union Myanmar
Seit dem 1. (ersten) Oktober 2019 (zweitausendneunzehn) erhalten Sie auch direkt bei der Ankunft am myanmarischen Flughafen ein kostenpflichtiges „Visa on arrival“ (Visum bei der Ankunft) für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen in der Republik der Union Myanmar. Die Vergabe des „Visa on arrival“ (Visum bei der Ankunft) wird von der myanmarischen Regierung vorläufig bis zum 30. (dreißigsten) September 2020 (zweitausendzwanzig) getestet. Die Testphase kann jedoch auch früher als das genannte Datum von der myanmarischen Regierung beendet werden.
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Vergabe des „Visa on arrival“ (Visum bei der Ankunft) bei der myanmarischen Botschaft oder bei den myanmarischen Konsulaten zu erkundigen, um sicherzugehen, dass die Vergabe des „Visa on arrival“ (Visum bei der Ankunft) nicht beendet wurde.
Achtung: Wichtiger Hinweis zum Einreisestempel in der Republik der Union Myanmar
Bei der Ausreise aus der Republik der Union Myanmar kommt es ohne einen Einreisestempel im Reisepass zu großen Schwierigkeiten. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie vom myanmarischen Grenzbeamten bei der Ankunft einen Einreisestempel in Ihren Reisepass erhalten. Im besonderen bei der Einreise in die Republik der Union Myanmar über den Landweg ist dringend darauf zu achten. Wenn im Reisepass das Einreisedatum nicht gestempelt wurde, muss in den meisten Fällen eine Ausreiseerlaubnis von der zuständigen myanmarischen Behörde eingeholt werden. Die Beschaffung der myanmarischen Ausreiseerlaubnis ist kostenpflichtig und führt in der Regel zu mehrtägigen Verzögerungen.
Hinweis: Ausländische Staatsangehörige die sich länger als 30 (dreißig) Tage in der Republik der Union Myanmar aufhalten wollen, sind verpflichtet sich bei der örtlichen Ausländermeldestelle, dem Immigration Department (Einwanderungsbehörde), registrieren zulassen.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik der Union Myanmar
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik der Union Myanmar gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld in der Republik der Union Myanmar rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik der Union Myanmar. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik der Union Myanmar nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten myanmarischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik der Union Myanmar
Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik der Union Myanmar haben, müssen an den myanmarischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik der Union Myanmar nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Union Myanmar aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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