• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik der Union Myanmar

Aktuelles Datum: Donnerstag, 12. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 7. September 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik der Union Myanmar

Einreisebestimmungen für die Republik der Union Myanmar
Einreisebestimmungen für die Republik der Union Myanmar

Einreisebestimmungen für die Republik der Union Myanmar

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik der Union Myanmar:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik der Union Myanmar! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Myanmar.

Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum für die Republik der Union Myanmar und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 (sechs) Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Zudem muss für Kinder ab 7 (sieben) Jahren ein eigenes Einreisevisum für die Republik der Union Myanmar beantragt werden. Das Einreisevisum für die Republik der Union Myanmar ist vor Reisebeginn bei den myanmarischen Konsulaten oder bei der Botschaft Republik der Union Myanmar zu beantragen.

Elektronisches Visum (E-Visa) für die Republik der Union Myanmar

Es gibt auch die Möglichkeit ein elektronisches Visum (E-Visa) für die Einreise in die Republik der Union Myanmar zu beantragen. Das kostenpflichtige elektronische Visum (E-Visa) ist für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt gültig und kann auf der folgenden myanmarischen Regierungswebseite online beantragt werden:

Myanmar eVisa (Official Government Website).

In der Regel dauert die Bearbeitungszeit für das elektronische Visum (E-Visa) 3 (drei) Arbeitstage (Stand September 2019 (zweitausendneunzehn)).

Visa on arrival für die Republik der Union Myanmar

Seit dem 1. (ersten) Oktober 2019 (zweitausendneunzehn) erhalten Sie auch direkt bei der Ankunft am myanmarischen Flughafen ein kostenpflichtiges „Visa on arrival“ (Visum bei der Ankunft) für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen in der Republik der Union Myanmar. Die Vergabe des „Visa on arrival“ (Visum bei der Ankunft) wird von der myanmarischen Regierung vorläufig bis zum 30. (dreißigsten) September 2020 (zweitausendzwanzig) getestet. Die Testphase kann jedoch auch früher als das genannte Datum von der myanmarischen Regierung beendet werden.

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Vergabe des „Visa on arrival“ (Visum bei der Ankunft) bei der myanmarischen Botschaft oder bei den myanmarischen Konsulaten zu erkundigen, um sicherzugehen, dass die Vergabe des „Visa on arrival“ (Visum bei der Ankunft) nicht beendet wurde.

Achtung: Wichtiger Hinweis zum Einreisestempel in der Republik der Union Myanmar

Bei der Ausreise aus der Republik der Union Myanmar kommt es ohne einen Einreisestempel im Reisepass zu großen Schwierigkeiten. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie vom myanmarischen Grenzbeamten bei der Ankunft einen Einreisestempel in Ihren Reisepass erhalten. Im besonderen bei der Einreise in die Republik der Union Myanmar über den Landweg ist dringend darauf zu achten. Wenn im Reisepass das Einreisedatum nicht gestempelt wurde, muss in den meisten Fällen eine Ausreiseerlaubnis von der zuständigen myanmarischen Behörde eingeholt werden. Die Beschaffung der myanmarischen Ausreiseerlaubnis ist kostenpflichtig und führt in der Regel zu mehrtägigen Verzögerungen.

Hinweis: Ausländische Staatsangehörige die sich länger als 30 (dreißig) Tage in der Republik der Union Myanmar aufhalten wollen, sind verpflichtet sich bei der örtlichen Ausländermeldestelle, dem Immigration Department (Einwanderungsbehörde), registrieren zulassen.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik der Union Myanmar

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik der Union Myanmar gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld in der Republik der Union Myanmar rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik der Union Myanmar. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik der Union Myanmar nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten myanmarischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Achtung: Der illegale Aufenthalt in der Republik der Union Myanmar zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik der Union Myanmar

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik der Union Myanmar haben, müssen an den myanmarischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik der Union Myanmar nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik der Union Myanmar

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Nauru über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik der Union Myanmar erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Myanmar.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Union Myanmar aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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