• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für das Königreich Thailand

Aktuelles Datum: Samstag, 26. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 19. März 2018

Inhalt Reiseinformationen: Königreich Thailand

Zollbestimmungen für das Königreich Thailand
Zollbestimmungen für das Königreich Thailand

Zollbestimmungen für das Königreich Thailand

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für das Königreich Thailand unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Es wird nicht zwischen sogenannten weichen und harten Drogen unterschieden. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt im Königreich Thailand keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. Im Königreich Thailand werden Drogendelikte mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und für schwere Drogendelikte wird die Todesstrafe verhängt.

Die Ein- und Ausfuhr von Waren mit der Abbildung der thailändischen Nationalflagge ist verboten.

Streng verboten ist auch die Ein- und Ausfuhr von gefälschten Königlichen Siegeln oder Amtssiegeln.

Es ist dringend zu empfehlen, nur in autorisierten Wechselstuben Geld umzutauschen.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die thailändischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden im Königreich Thailand streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die thailändischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer im Königreich Thailand zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in das Königreich Thailand

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Als Eigenbedarf dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in das Königreich Thailand zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Es gibt keine genauen Angaben über das Alter der Personen, die Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr nach Thailand einführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass im Königreich Thailand die Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten für Personen über 18 Jahren erlaubt ist.

Hinweis: Sicherheitshalber sollten Sie sich vor Ihrer Abreise in das Königreich Thailand bei der thailändischen Botschaft bzw. dem thailändischen Konsulat über die aktuell geltende Altersfreigabe für die Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr informieren.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des thailändischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in das Königreich Thailand
  • 250 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
  • 250 Gramm Zigarren oder
  • 200 Zigaretten

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in das Königreich Thailand ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Achtung: Wichtiger Hinweis zur Einfuhr von E-Zigaretten

Die Einfuhr von E-Zigaretten (elektronischen Zigaretten) jeglicher Art ist im Königreich Thailand strengstens verboten und kann mit hohen Geldstrafen und/oder Gefängnisstrafen geahndet werden.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Im Reiseverkehr in das Königreich Thailand sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern im Königreich Thailand gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in das Königreich Thailand

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Als Eigenbedarf dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in das Königreich Thailand zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Es gibt keine genauen Angaben über das Alter der Personen, die alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr nach Thailand einführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in das Königreich Thailand für Personen über 18 Jahren erlaubt ist.

Hinweis: Sicherheitshalber sollten Sie sich vor Ihrer Abreise in das Königreich Thailand bei der thailändischen Botschaft bzw. dem thailändischen Konsulat über die aktuell geltende Altersfreigabe für die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr informieren.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Die thailändischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 1 Liter alkoholhaltige Getränke

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in das Königreich Thailand ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Lebensmittel im Reiseverkehr dürfen nur mit einer Einfuhrgenehmigung der thailändischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration) in das Königreich Thailand eingeführt werden. Die erforderliche Genehmigung zur Einfuhr von Lebensmitteln muss vor der Anreise nach Thailand beantragt und eingeholt werden. Die thailändischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen der Einfuhrbeschränkungen. Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften wird meistens mit einem Bußgeld geahndet und die Lebensmittel werden entsorgt.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln in das Königreich Thailand

Weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr und die erforderliche Einfuhrgenehmigung erhalten Sie in thailändischer und englischer Sprache auf der Website der Ministry of Public Health of the Kingdom of Thailand – Food and Drug Administration (Ministerium für öffentliche Gesundheit des Königreichs Thailand – Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde): Food and Drug Administration Thailand (Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde Thailands)

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in das Königreich Thailand vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den thailändischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht, sofern die persönlichen Gegenstände und Waren in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden sind. Zu beachten ist jedoch der Gesamtwert persönlicher Gegenstände und Waren (inkl. Geschenke) in Höhe von 20.000 THB für die zollfreie Einfuhr in das Königreich Thailand.

Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren im Königreich Thailand

Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird zu den Zoll- und Einfuhrsteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld vom thailändischen Zoll verhängt.

Vorsicht: Sobald Sie bei der Ankunft im Königreich Thailand durch den Ausgang "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen und Waren mit sich führen, die hätten deklariert werden müssen bzw. der Gesamtwert der mitgeführten Waren den Freibetrag in Höhe von 20.000 THB für die zollfreie Einfuhr übersteigt, gilt das als vorsätzliche Täuschung und absichtliche Nichtbeachtung der Deklarationspflicht.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für das Königreich Thailand

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke und persönliche Gegenstände erhalten Sie in thailändischer und englischer Sprache auf der Website der thailändischen Zollbehörde in der Rubrik – Allowance & Relief und der Rubrik - Arriving in Thailand: Thai Customs | Allowance & Relief - Thailändische ZollbehördeThai Customs | Arriving in Thailand - Thailändische Zollbehörde

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in das Königreich Thailand gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in das Königreich Thailand eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in thailändischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Wichtig: Die Einfuhr von Arzneimitteln ohne eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (betrifft auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) unterliegt der Entscheidung der thailändischen Zollbehörde. Der Reisende muss die Notwendigkeit der mitgeführten Arzneimittel ohne eine ärztliche Bescheinigung plausibel begründen. Ist die Begründung zufriedenstellend, darf der Reisende die Arzneimittel nach Thailand einführen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate im Königreich Thailand

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in das Königreich Thailand

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in das Königreich Thailand eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden beglaubigt werden und Sie benötigen eine Einfuhrgenehmigung der thailändischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration). Die erforderliche Einfuhrgenehmigung von der thailändischen Behörde muss unbedingt vor der Abreise nach Thailand beantragt und eingeholt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in thailändischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in das Königreich Thailand

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in das Königreich Thailand benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in das Königreich Thailand ist begrenzt auf einen Medikamentenvorrat von maximal 30 (dreißig) Tagen pro Reisenden. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in das Königreich Thailand einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in das Königreich Thailand

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in das Königreich Thailand eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in thailändischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in das Königreich Thailand zu verhindern, werden die Arzneimittel von der thailändischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in das Königreich Thailand führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Königreich Thailand muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, im Königreich Thailand dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das thailändische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für das Königreich Thailand

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in das Königreich Thailand die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in das Königreich Thailand ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in thailändischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in thailändischer oder englischer Sprache, benötigt und eine Einfuhrgenehmigung der thailändischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration) ist unbedingt notwendig. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in das Königreich Thailand ist begrenzt auf maximal 30 (dreißig) Tage pro Reisenden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in das Königreich Thailand eingeführt werden. Die Einfuhr in das Königreich Thailand von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der thailändischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in das Königreich Thailand eingebracht werden, wenn sie nicht dem thailändischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel in das Königreich Thailand

Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in das Königreich Thailand erhalten Sie in thailändischer und englischer Sprache auf den Webseiten des Ministry of Public Health of the Kingdom of Thailand – Narcotics Control Division, Food and Drug Administration (Ministerium für öffentliche Gesundheit des Königreichs Thailand – Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde):

Welcome to FDA Thailand (Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde Thailands)

Permit for Travelers – Carrying Narcotics into/ out of Thailand

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Thailand

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Thailand

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Thailand gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den thailändischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Thailand wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Thailand

Im Königreich Thailand gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Elefanten wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die thailändischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr im Königreich Thailand

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr im Königreich Thailand. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in das Königreich Thailand, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der thailändische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für das Königreich Thailand

Der Artenschutz wird von der thailändischen Regierung sehr ernst genommen. In Thailand gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Thailand ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Thailand ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 20.000 USD Gegenwert im Königreich Thailand

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 20.000 USD Gegenwert im Königreich Thailand

Bei der Einreise und der Ausreise aus dem Königreich Thailand können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 20.000 USD Gegenwert. Die Nichtbeachtung der Deklarationspflicht wird mit einem Bußgeld geahndet.

Inhalt: Bargeldkontrollen im Königreich Thailand

Meldepflicht von Barmitteln über 20.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert im Königreich Thailand

Meldepflicht von Barmitteln über 20.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert im Königreich Thailand

Im Reiseverkehr in das Königreich Thailand müssen alle Barmittel über 20.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 20.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der thailändischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 20.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus dem Königreich Thailand unbedingt erfüllt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln im Königreich Thailand

Zu den Barmitteln im Königreich Thailand zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.

Meldepflicht bei der Ausfuhr der Landeswährung in bestimmte Länder

Bei einer Weiterreise aus Thailand in die nachfolgenden Länder besteht im Besonderen eine Meldepflicht bei der Ausfuhr der Landeswährung. Beträge in Höhe von 50.000 THB bzw. 500.000 THB (je nach Land unterscheiden sich die Beträge) müssen eigenständig deklariert werden.

Die thailändischen Zollbeamten kontrollieren die Ausfuhr der Landeswährung in diese Länder sehr genau und ahnden die Nichtbeachtung der Deklarationspflicht mit einem Bußgeld.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für das Königreich Thailand

Nach thailändischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 20.000 USD Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 20.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der thailändischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen. Zudem besteht eine Meldepflicht bei der Ausfuhr der Landeswährung in bestimmte Länder die beachtet werden muss.

Empfehlung für weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln im Königreich Thailand

Weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln im Königreich Thailand erhalten Sie in thailändischer und englischer Sprache auf der Website der thailändischen Zollbehörde in der Rubrik – Arriving in Thailand und der Rubrik - Departing from Thailand: Thai Customs | Arriving in Thailand - Thailändische ZollbehördeThai Customs | Departing from Thailand - Thailändische Zollbehörde

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten im Königreich Thailand

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten im Königreich Thailand

Laut den Zollbestimmungen des Königreichs Thailand bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen im Königreich Thailand unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Königreich Thailand ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen thailändischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Thailand

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Die Einfuhr von Shuriken (Wurfsterne) im Reiseverkehr in das Königreich Thailand ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in das Königreich Thailand gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am thailändischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung vom thailändischen Innenministerium (Ministry of Interior of the Kingdom of Thailand). Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird im Königreich Thailand meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in das Königreich Thailand. Bei einem Verstoß wird in Thailand ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt.

Marken- und Produktpiraterie gehört im Königreich Thailand strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört im Königreich Thailand strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in das Königreich Thailand gilt nicht als Kavaliersdelikt. Genauere Informationen über die Einfuhr von verbotenen und beschränkten Waren im Reiseverkehr in das Königreich Thailand erhalten Sie in thailändischer und englischer Sprache auf der Website der thailändischen Zollbehörde in der Rubrik – Customs Offences: Thai Customs | Customs Offences - Thailändische Zollbehörde

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Königreich Thailand

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Königreich Thailand ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der thailändischen Genehmigungsbehörde Fine Arts Department of the Kingdom of Thailand. Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Thailands darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit im Königreich Thailand befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Königreich Thailand
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der thailändischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der thailändischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus dem Königreich Thailand von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie in thailändischer Sprache auf der Website der thailändischen Genehmigungsbehörde Fine Arts Department of the Kingdom of Thailand: Fine Arts Department of the Kingdom of Thailand

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat im Königreich Thailand

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus dem Königreich Thailand ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für das Königreich Thailand

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Thailand ist verboten. Strafrechtlich gehört in Thailand die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen im Königreich Thailand verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz wird in Thailand mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen thailändischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Thailand schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in das Königreich Thailand für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in das Königreich Thailand für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Thailand als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten im Königreich Thailand im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in Thailand als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das thailändische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Pestizide, deren Komponenten (Bestandteile) und verwandte Stoffe (Substanzen)
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der thailändischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des thailändischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die thailändische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das thailändische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das thailändische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in das Königreich Thailand

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in das Königreich Thailand eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die thailändische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Thailands Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr im Königreich Thailand

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr im Königreich Thailand

Reisende dürfen laut den thailändischen Zollbestimmungen keine Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in das Königreich Thailand einführen. Generell ist im Reiseverkehr die Einfuhr von Explosivstoffen aller Art verboten. Der thailändische Zoll toleriert keinerlei Ausnahmen, sofern keine Sondergenehmigung vom thailändischen Innenministerium (Ministry of Interior of the Kingdom of Thailand) vorgelegt werden kann. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Thailand

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Thailand

Der thailändische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in das Königreich Thailand eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Thailand ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen im Königreich Thailand Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Thailands verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Laut dem thailändischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in das Königreich Thailand strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom thailändischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung des Königreichs Thailand verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in Thailand Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den König von Thailand, das thailändische Königshaus, den thailändischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Thailand aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Thailands verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die thailändische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in das Königreich Thailand einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in das Königreich Thailand

Gemäß dem thailändischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in das Königreich Thailand ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der thailändischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz des Königreichs Thailand verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in Thailand Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird im Königreich Thailand überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für das Königreich Thailand

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Thailand, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die thailändische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das thailändische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für das Königreich Thailand

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für das Königreich Thailand erhalten Sie in thailändischer und englischer Sprache auf der Website der thailändischen Zollbehörde in der Rubrik – Travelers/Individuals und in deutscher Sprache als PDF-Dokument auf der Website der Botschaft des Königreichs Thailand: Thai Customs | Travelers/Individuals - Thailändische ZollbehördeZollvorschriften - Thailändische Zollbehörde

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Das könnte Sie auch interessieren

Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich beim Wandern, einem Vulkanausbruch, einem Lawinenabgang oder einem Unwetter richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:

Kreuzfahrten und Schiffsreisen Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff Verhaltenstipps: Wandern Verhaltenstipps: Vulkanausbruch Verhaltenstipps: Lawinen Verhaltenstipps: Unwetter

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zum Königreich Thailand

Zollbestimmungen für das Königreich Thailand

Kommentare sind geschlossen.