Inhalt Reiseinformationen: Sozialistische Republik Vietnam
Zollbestimmungen für die Sozialistische Republik Vietnam
Als Eigenbedarf für Personen über 18 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 500 (fünfhundert) Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 100 (einhundert) Zigarren und
- 1,5 Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt oder
- 2 Liter alkoholische Getränke mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Likörwein, Wermutwein, Madeira, Sherry, Portwein, Campari usw.)
Zwei Deklarationsformulare sind bei der Einreise auszufüllen, die bei der Ausreise wieder vorzulegen sind.
Fremdwährungen ab einem Gegenwert von über 5.000 US-Dollar (USD) müssen gemeldet und deklariert werden. Die Einfuhr und Ausfuhr von über 15 Mio. der Landeswährung Dong (VND) ist ebenfalls deklarationspflichtig.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Hinweis
Die Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, Waffen und Munition, politischen Publikationen und pornographischem Material, ist verboten. Bild- und Tonträger können von den vietnamesischen Zollbeamten kontrolliert werden.
Ein Ausfuhrverbot besteht für bestimmte Pflanzen- und Tierarten wie auch für Antiquitäten.
Achtung
Beim Kauf von Andenken und Souvenirs sollten Sie sich vom Verkäufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen, dass das gekaufte Produkt ausgeführt werden darf. Zudem sollten die Rechnungen für gekaufte Andenken und Souvenirs bis zur Ausreise unbedingt aufbewahrt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.