• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Islamische Republik Afghanistan

Aktuelles Datum: Donnerstag, 26. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 11. Juli 2019

Inhalt Reiseinformationen: Islamische Republik Afghanistan

Einreisebestimmungen für die Islamische Republik Afghanistan
Einreisebestimmungen für die Islamische Republik Afghanistan

Einreisebestimmungen für die Islamische Republik Afghanistan

Reisewarnung, aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Islamische Republik Afghanistan:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die Reisewarnung, die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Islamische Republik Afghanistan! Genauere Informationen über die Reisewarnung, die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Afghanistan.

Die Einreisebestimmungen für die Islamische Republik Afghanistan müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der afghanischen Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Islamischen Republik Afghanistan zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Islamischen Republik Afghanistan gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise in die Islamische Republik Afghanistan nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Islamische Republik Afghanistan

Ausländische Staatsangehörige (nicht afghanische Staatsangehörige) benötigen ein gültiges Einreisevisum für die Islamische Republik Afghanistan und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig ist. Zudem ist darauf zu achten, dass im Reisepass noch genug freie Seiten für das afghanische Einreisevisum sowie für den afghanischen Einreisestempel und Ausreisestempel verfügbar sind. Das afghanische Einreisevisum muss vor Reisebeginn bei den zuständigen Konsulaten oder der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden. An den Grenzübergängen der Islamischen Republik Afghanistan wird in der Regel kein afghanisches Einreisevisum ausgestellt.

Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise in die Islamische Republik Afghanistan

Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise in die Islamische Republik Afghanistan unbedingt zu beachten sind. Die Einreise in die Islamische Republik Afghanistan ist nur mit einem Reisepass erlaubt. Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis, wie auch ein Kinderreisepass wird von der Islamischen Republik Afghanistan nicht als Reisedokument anerkannt. Es ist nicht bekannt, ob ein vorläufiger Reisepass in der Islamischen Republik Afghanistan als Einreisedokument anerkannt wird (Stand Juli 2019 (zweitausendneunzehn)).

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Islamische Republik Afghanistan einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Achtung: Wichtiger Hinweis zum Einreisestempel in der Islamischen Republik Afghanistan

Bei der Ausreise aus der Islamischen Republik Afghanistan kommt es ohne einen afghanischen Einreisestempel im Reisepass zu großen Schwierigkeiten. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie vom afghanischen Grenzbeamten bei der Ankunft einen Einreisestempel in Ihren Reisepass erhalten. Im besonderen bei der Einreise in die Islamische Republik Afghanistan über den Landweg ist dringend darauf zu achten. Wenn im Reisepass das Einreisedatum in die Islamische Republik Afghanistan nicht gestempelt wurde, muss in den meisten Fällen eine Ausreiseerlaubnis von der zuständigen afghanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde eingeholt werden. Die Beschaffung der afghanischen Ausreiseerlaubnis ist kostenpflichtig und führt in der Regel zu mehrtägigen Verzögerungen.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Islamischen Republik Afghanistan

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Islamischen Republik Afghanistan haben, müssen an den afghanischen Grenzübergängen genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Islamischen Republik Afghanistan nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden. Es kann auch vorkommen, dass vom afghanischen Grenzbeamtem ein Nachweis über ein ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) verlangt wird.

Hinweis zur Einreise in die Islamische Republik Afghanistan mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Islamische Republik Afghanistan einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Islamischen Republik Afghanistan vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der afghanischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Islamische Republik Afghanistan vom afghanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Islamische Republik Afghanistan

Es gibt für die Islamische Republik Afghanistan wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Ausländischen Staatsangehörigen ohne ein gültiges afghanisches Einreisevisum wird die Einreise in die Islamische Republik Afghanistan verweigert.
  • Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Islamischen Republik Afghanistan haben, sind verpflichtet, sich bei Ihrer Ankunft beim afghanischen Fremdenverkehrsamt in Kabul (کابل) zu melden.
  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Islamische Republik Afghanistan haben.
  • Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind ausländische Staatsangehörige in der Islamischen Republik Afghanistan verpflichtet, ihren Reisepass mit gültigem afghanischem Einreisevisum, den afghanischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Islamische Republik Afghanistan

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Islamische Republik Afghanistan über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Islamische Republik Afghanistan erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Afghanistan.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Islamischen Republik Afghanistan aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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