Inhalt Reiseinformationen: Republik Armenien
Reisen mit dem Auto in die Republik Armenien
Autofahrer benötigen einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert ist jedoch der Internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und der Internationale Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Es muss eine Haftpflichtversicherung am Grenzübergang abgeschlossen werden, da die grüne internationale Versicherungskarte nicht anerkannt wird. Ein Nationalitätskennzeichen muss am Kraftfahrzeug angebracht sein.
Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Abreise über die notwendigen Formalitäten bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Armenien.
Mitführpflicht im Fahrzeug
Verbandskasten, Warnweste, Warndreieck und Feuerlöscher. Eine 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
Hinweis
Die Grenzübergänge zu Aserbaidschan und der Türkei sind nicht geöffnet. Die Einreise über Land ist zurzeit nur an den Grenzübergängen zu Georgien und Iran möglich. Sie sollten sich darauf Einrichten das die Grenzabfertigung längere Zeit in Anspruch nehmen kann. In Armenien kommt es häufig zu Engpässen bei der Kraftstoffversorgung und Bleifreier Kraftstoff ist nicht an allen Tankstellen erhältlich. Sie sollten jede Möglichkeit zum Tanken ausnutzen und auch das füllen eines Reservekanisters ist ratsam. Die Kraftstoff Einfuhr im Reservekanister ist erlaubt, muss jedoch am Grenzübergang deklariert werden. Das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. In Armenien gilt die 0,0 Promillegrenze. Bei einem Unfall muss die Polizei verständigt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Armenien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.