Inhalt Reiseinformationen: Republik Jemen
Einreisebestimmungen für die Republik Jemen
Staatsbürger aus Deutschland benötigen ein gültiges Visum und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 3 (drei) Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Kinder benötigen einen Eintrag im gültigen Reisepass der Eltern oder einen eigenen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum muss vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Republik Jemen beantragt werden. Es kann vorkommen, dass kein Einreisevisum für die Republik Jemen erteilt wird, wenn Einreisestempel oder Einreisevisa vom Staat Israel in den Reisedokumenten enthalten sind.
Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor der Anreise unbedingt über die genauen Visabestimmungen beim zuständigen jemenitischen Konsulat bzw. Botschaft erkundigen.
Einreisende Personen müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Reisende die sich länger als 30 (dreßig) Tage in Jemen aufhalten wollen, müssen sich innerhalb der ersten 7 (sieben) Tage Registrieren lassen und benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum das mindestens 7 (sieben) Tage vor der Abreise bei der jemenitischen Einwanderungsbehörde (Immigration Authority) beantragt werden muss.
Hinweis
Wenn Kinder in Begleitung nur eines Elternteiles verreisen, kann von den jemenitischen Grenzbebeamten bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einwilligungserklärung (Vollmacht) des anderen Elternteiles verlangt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Jemen aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.