Inhalt Reiseinformationen: Königreich Saudi-Arabien
Einreisebestimmungen für das Königreich Saudi-Arabien
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Einreisevisum und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig ist. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus dem Königreich Saudi-Arabien einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität. Das Einreisevisum ist vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten des Königreiches Saudi-Arabien zu beantragen. Ein Geschäftsreisevisum muss über eine autorisierte Visa-Agentur beantragt werden. Von der saudischen Botschaft können Sie eine Liste der autorisierten Visa-Agenturen erhalten. In der Regel wird kein Einreisevisum erteilt, wenn Einreisestempel oder Einreisevisa vom israelischen Staat in den Reisedokumenten enthalten sind. Dies gilt auch für Personen jüdischen Glaubens in deren Reisepass die Religionszugehörigkeit eingetragen ist, dabei spielt es keine Rolle welcher Nationalität sie angehören.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt im Königreich Saudi-Arabien
Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz im Königreich Saudi-Arabien haben, an den saudi-arabischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer im Königreich Saudi-Arabien nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Königreich Saudi-Arabien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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