Inhalt Reiseinformationen: Vereinigte Mexikanische Staaten – Mexiko
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Visum
Für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 180 (einhundertachtzig) Tagen besteht keine Visumspflicht für Staatsbürger aus Deutschland. Es gelten jedoch unterschiedliche Einreisebestimmungen und Aufenthaltsdauern für die Einreise über den Landweg oder Seeweg. Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko erkundigen. Einreisende Personen, die keinen Wohnsitz in den Vereinigten Mexikanischen Staaten haben, müssen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen.
Impfungen
Eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten), Cholera, Malaria, Masern, Hepatitis A und Hepatitis B ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Landeswährung und Fremdwährungen (auch Reiseschecks) im Gegenwert von über 10.000 US-Dollar (USD) müssen eigenständig und ohne die Aufforderung der mexikanischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung (MXN) ist beschränkt und darf nur bis zu einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar (USD) pro Person ausgeführt werden.
Versicherungsschutz
Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Hauptstadt
Mexiko-Stadt (Ciudad de México)
Amtssprache
Spanisch und 62 (zweiundsechzig) weitere indigene Sprachen
Landeswährung
Mexikanischer Peso (MXN)
Zu Beachten
Der Besitz von Rauschgift (Drogen), auch von geringsten Mengen, wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Bei Drogenbesitz beträgt die Mindesthaftstrafe 10 (zehn) Jahre. Ausländische Staatsangehörige müssen sich jederzeit mit ihrem Reisepass und der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis bzw. der Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) und dem Flugticket oder dem Zahlungsbeleg für die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) ausweisen können. Sollten Sie bei einer Ausweiskontrolle (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) ohne die erforderlichen Dokumente angetroffen werden, müssen Sie mit einer Verhaftung und/oder einem hohen Bußgeld rechnen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in den Vereinigten Mexikanischen Staaten aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.