• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für die Republik Costa Rica

Aktuelles Datum: Donnerstag, 26. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 23. April 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Costa Rica

Einreisebestimmungen für die Republik Costa Rica
Einreisebestimmungen für die Republik Costa Rica

Einreisebestimmungen für die Republik Costa Rica

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Costa Rica:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Costa Rica! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Costa Rica.

Die Einreisebestimmungen für die Republik Costa Rica müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Costa Rica zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Costa Rica gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für die Republik Costa Rica

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Costa Rica unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Costa Rica nicht.

Inhalt: Republik Costa Rica – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für die Republik Costa Rica: Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU)

Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Republik Costa Rica zulässt. Der Reisepass muss laut der costa-ricanischen Gesetzgebung in einem guten Zustand (unbeschädigt) sein und mindestens eine Gültigkeit für den Einreisetag und den Folgetag aufweisen. Empfohlen wird jedoch eine Gültigkeit des Reisepasses von mindestens 6 (sechs) Monaten ab dem Einreisetag in die Republik Costa Rica und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Hinweis: Ein Einreisevisum für den touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt in der Republik Costa Rica wird nicht benötigt. Es besteht jedoch kein automatischer Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 90 (neunzig) Tagen in der Republik Costa Rica. Bei der Einreise entscheidet letztendlich der costa-ricanische Grenzbeamte, anhand des Aufenthaltszwecks, dem Rückflugticket usw., über die Aufenthaltsdauer die erteilt wird.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Costa Rica einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für die Republik Costa Rica: Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten

Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten der Republik Costa Rica erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Costa Rica

Für einreisende Personen die länger als die vom costa-ricanischen Grenzbeamten erteilte Aufenthaltsdauer bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in der Republik Costa Rica. Der gebührenpflichtige Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung muss bei der costa-ricanischen Ausländerpolizei (Policía Profesional de Migración y Extranjería) gestellt werden. Die Antragstellung sollte unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der bei der Einreise erteilten Aufenthaltsfrist gestellt werden. Ein Anspruch auf die Verlängerung des Aufenthaltes besteht jedoch nicht, es liegt im Ermessen der costa-ricanischen Ausländerpolizei (Policía Profesional de Migración y Extranjería) ob eine Aufenthaltsverlängerung erteilt wird.

Empfehlung: Reisende die einen längeren Aufenthalt in der Republik Costa Rica beabsichtigen, sollten rechtzeitig vor Antritt der Reise ein Einreisevisum für die gewünschte Aufenthaltsdauer beim Kosultat oder bei der Botschaft der Republik Costa Rica beantragen.

Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte in der Republik Costa Rica

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in die Republik Costa Rica reisen (z. B. zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Costa Rica ein Einreisevisum beantragen.

Hinweis: An den costa-ricanischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte erteilt.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Costa Rica

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Costa Rica gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem Bußgeld rechnen. Seit April 2018 muss ein Bußgeld in Höhe von 100 US-Dollar (USD) (Stand April 2019) für jeden angefangenen Monat bezahlt werden. Das Nichtbezahlen des verhängten Bußgeldes, wird mit einem Einreiseverbot in die Republik Costa Rica für den dreifachen Zeitraum des unerlaubten Aufenthaltes bestraft. Die gesetzliche Regelung gilt für Touristen wie auch für ausländische Personen mit einer temporären (vorübergehenden) Aufenthaltserlaubnis für die Republik Costa Rica.

Empfehlung für weitere Informationen über die costa-ricanischen Visa- und Einreisebestimmungen

Auf den folgenden Webseiten der Botschaft der Republik Costa Rica erhalten Sie in deutscher, spanischer und englischer Sprache weitere Informationen über die costa-ricanischen Visa- und Einreisebestimmungen:

Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Costa Rica

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Costa Rica bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts notwendig.

Wichtig: Die vom Notar beglaubigten Dokumente müssen mit einer sog. Apostille (Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr) als Echtheitsnachweis versehen werden.

Genauere Informationen über das Apostilleverfahren erhalten Sie auf den folgenden Webseiten der Deutschen Botschaft in San José und der Botschaft der Republik Costa Rica:

Haager Apostille – Auswärtiges Amt – Deutsche Botschaft in San José

und

Gebrauch öffentlicher Dokumente in Costa Rica (Apostille) – Embajada de Costa Rica en Alemania.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit costa-ricanischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der costa-ricanischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern in die Republik Costa Rica (insbesondere für nicht-costa-ricanische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft der Republik Costa Rica zu erkundigen. Falls nach Auskunft der costa-ricanischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-costa-ricanische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Costa Rica

Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Costa Rica haben, müssen an den costa-ricanischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Costa Rica nachweisen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise in die Republik Costa Rica mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Costa Rica einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Costa Rica vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der costa-ricanischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Costa Rica vom costa-ricanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Costa Rica

Es gibt für die Republik Costa Rica wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Bei der Ausreise ist eine Ausreisesteuer in Höhe von zur Zeit 7 (sieben) US-Dollar (USD) (Stand April 2019) pro Reisenden zu bezahlen. Die Ausreisesteuer ist bei den meisten Airlines (Fluggesellschaften) schon im Preis des Flugtikets inbegriffen. Bei der Ausreise über den Land- oder Seeweg, muss die Ausreisesteuer am costa-ricanischen Grenzübergang bezahlt werden.
  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Costa Rica haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Costa Rica.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Costa Rica abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den costa-ricanischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Costa Rica

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Costa Rica über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Costa Rica erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Costa Rica.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Costa Rica aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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