Inhalt Reiseinformationen: Republik Kuba
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Kuba
Achtung
Von Juni bis Ende November ist Wirbelsturmsaison in der Karibik! Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website vom „National Hurricane Center“: www.nhc.noaa.gov.
Visum
Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen benötigen Staatsbürger aus Deutschland einen gültigen Reisepass und eine Touristenkarte (Tarjeta de Turismo), welches als Touristenvisum gilt. Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Kuba erkundigen.
Impfungen
Eine Impfung gegen Typhus, Masern, Tollwut, Pertussis (Keuchhusten), Hepatitis A und Hepatitis B ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Fremdwährungen ab einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar (USD) müssen bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne die Aufforderung der kubanischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Die Einfuhr und Ausfuhr der kubanischen Landeswährung (CUP) und CUC) ist verboten.
Versicherungsschutz
Für ausländische Staatsangehörige besteht in der Republik Kuba eine Krankenversicherungspflicht. Von der kubanischen Grenzbehörde wird in der Regel nur der Nachweis einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, die den Krankenversicherungsschutz für die Republik Kuba abdeckt, anerkannt.
Achtung: Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass eine private Auslandsreise-Krankenversicherung die im Ausland abgeschlossen wurde, anerkannt wird.
Am Grenzübergang der Republik Kuba gibt es die Möglichkeit, eine zeitlich befristete kubanische Krankenversicherung abzuschließen. Die Kosten der kubanischen Krankenversicherung sind je nach Versicherungsumfang und Versicherungsdauer gestaffelt.
Hauptstadt
Havanna (Villa de San Cristóbal de la Habana)
Amtssprache
Spanisch
Landeswährung
Kubanischer Peso (CUP) und konvertibler Kubanischer Peso (CUC)
Zu Beachten
Der Besitz von Rauschgift (Drogen), auch von geringsten Mengen, wird mit hohen Freiheitsstrafen (bis zu 30 Jahren und in schweren Fällen mit der Todesstrafe) geahndet. Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall mit Todesfolge droht für ausländische Fahrer eine hohe Haftstrafe. Das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. In der Republik Kuba gilt die 0,0 Promillegrenze.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Kuba aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.