• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)

Aktuelles Datum: Samstag, 26. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 5. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Aruba

Einreisebestimmungen für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)
Einreisebestimmungen für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)

Einreisebestimmungen für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise und medizinische Hinweise für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Niederlande.

Die Einreisebestimmungen für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen von Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) nicht.

Inhalt: Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande): Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU)

Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen auf Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass sollte bei der Einreise in Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Hinweis: Die Einreise von Minderjährigen ist nur gestattet, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen anreisen oder sie von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden, der auf Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) seinen Wohnsitz hat.

Die Einreise nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) ist mit einem vorläufigen Reisepass erlaubt. Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis wird bei der Einreise nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) nicht als Reisedokument anerkannt.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande): Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten

Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) vor der Anreise bei der niederländischen Botschaft oder den niederländischen Konsulaten erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)

Für einreisende Personen die länger als 30 (dreißig) Tage auf Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung für weitere 60 (sechzig) Tage. Die Aufenthaltsverlängerung kann vor Ort bei der arubaischen Fremdenpolizei beantragt werden.

Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) sollten sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei den niederländischen Botschaften oder Konsulaten darüber informieren, ob ein Einreisevisum notwendig ist.

Hinweis: An den Grenzkontrollstellen von Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)

Von einreisenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz auf Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) haben, kann an den arubaischen Grenzübergängen ein Nachweis über ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) gefordert werden. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.

Hinweis zur Einreise nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen von Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der arubaischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) vom arubaischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)

Es gibt für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Niederlande.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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