Inhalt Reiseinformationen: Turks- und Caicosinseln
Einreisebestimmungen für die Turks- und Caicosinseln (Britisches Überseegebiet)
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen auf den Turks- und Caicosinseln (Britisches Überseegebiet) ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss bei der Einreise auf die Turks- und Caicosinseln (Britisches Überseegebiet) noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Eine Aufenthaltsverlängerung für weitere 60 (sechzig) Tage kann vor Ort bei der Einwanderungsbehörde (Immigrationsbehörde) der Turks- und Caicosinseln (Britisches Überseegebiet) beantragt werden.
Bürger aus anderen Staaten brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise bei der Britischen Botschaft erkundigen.
Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz auf den Turks- und Caicosinseln (Britisches Überseegebiet) haben, müssen an den Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf den Turks- und Caicosinseln (Britisches Überseegebiet) verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis
Wenn Minderjährige allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen von den Turks- und Caicosinseln (Britisches Überseegebiet) bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Vollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf den Turks- und Caicosinseln (Britisches Überseegebiet) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.