Inhalt Reiseinformationen: Departement Guayana (Französisch-Guayana)
Zollbestimmungen für das Departement Guayana (Französisch-Guayana – Übersee-Departement der Republik Frankreich)
Hinweis
Das Französische Überseelandgebiet Französisch-Guayana ist ein vollintegrierter Teil Frankreichs und gehört somit auch zur Europäischen Union.
Es gibt im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union keine Beschränkungen abgabenrechtlicher Art für im Reisegepäck mitgeführte Waren zu privaten zwecken, die ausschließlich für ihren Eigenbedarf genutzt werden.
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und Alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 1000 Gramm losen Tabak oder 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren
- 10 Liter Alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol.
- 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
- 20 Liter „Zwischenerzeugnisse“ (z. B. Likörwein, Wermutwein, Madeira, Sherry, Portwein, Campari)
- 90 Liter Wein (hiervon max. 60 Liter Schaumwein bzw. Sekt)
- 110 Liter Bier
Trotz der Bestimmungen der Europäischen Union kann die Einfuhr von Waren nach besonderen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften beschränkt oder ganz verboten sein.
Ab dem 15. Juni 2007 müssen in den EU-Mitgliedstaaten nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 Barmittel ab 10.000 Euro oder andere Währungen ab gleichem Gegenwert bei der Einreise und Abreise gemeldet und deklariert werden. Die Anmeldepflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung erfüllt werden.
Achtung
Zu den Barmitteln zählen außer Bargeld auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.