• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Republik Peru

Aktuelles Datum: Donnerstag, 26. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Mittwoch, 14. Februar 2018

Inhalt Reiseinformationen: Republik Peru

Zollbestimmungen für die Republik Peru
Zollbestimmungen für die Republik Peru

Zollbestimmungen für die Republik Peru

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Republik Peru unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Republik Peru keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. In der Republik Peru werden Drogendelikte mit 2 bis 25 jährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Einfuhr von präkolumbischen Artefakten in die Republik Peru ist verboten.

Hinweis für die Rückreise nach Deutschland: Die Mitnahme des nach peruanischen Bestimmungen legalen Kokablattes, Koka-Tees (Mate de Coca) oder von jeglichen anderen Produkten aus Kokablättern nach Deutschland ist strengstens verboten und wird wegen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz geahndet.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die peruanischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in der Republik Peru streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die peruanischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Peru

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Peru

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in der Republik Peru zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Republik Peru

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Peru für Personen über 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen über 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Peru zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Peru

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des peruanischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Peru
  • 250 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
  • 20 Zigarettenschachteln (Zigarettenpackungen) oder
  • 50 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in die Republik Peru ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Peru

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Peru

Im Reiseverkehr in die Republik Peru sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in der Republik Peru gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Republik Peru

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Peru für Personen über 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen über 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Peru zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Peru

Die peruanischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 3 Liter alkoholische Getränke

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in die Republik Peru ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Alkoholhaltige Getränke deren Einfuhr in die Republik Peru verboten ist

  • Im Ausland hergestellte alkoholhaltige Getränke mit der Bezeichnung "Pisco" dürfen nicht in die Republik Peru eingeführt werden.

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Republik Peru

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Republik Peru

Für die abgabenfreie Einfuhr ist die Wertbeschränkung für sonstige Waren unbedingt einzuhalten. Bei Überschreitung der Wertbeschränkung wird zur Zeit eine ermäßigte Einfuhrsteuer in Höhe von 12% auf den Wert der sonstigen Waren erhoben, sofern diese den Betrag in Höhe von 1.000 USD und den Höchstbetrag von 3.000 USD in einem Kalenderjahr pro Reisenden nicht überschreiten. Für sonstige Waren, die diese Grenzen überschreiten, müssen die regulären Einfuhrabgaben über 12% bezahlt werden.

Wichtig: Die Nichtbeachtung der eigenständigen Deklaration von der Überschreitung der Wertbeschränkung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 50% des Zollwertes der Gegenstände geahndet, zzgl. der zu ermittelnden Einfuhrsteuer. Sobald Sie bei der Ankunft durch den grünen Ausgang "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen und Waren mit sich führen, die hätten deklariert werden müssen, gilt das als Täuschung und Nichtbeachtung der Deklarationspflicht.

Inhalt: Einfuhr von sonstigen Waren in die Republik Peru

Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Peru

Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren, wie zum Beispiel elektronische Geräte, Parfüme, Kosmetika, Kaffee und Tee im unten genannten Gesamtwert, im Reiseverkehr in die Republik Peru zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreigrenze von sonstigen Waren in die Republik Peru

Die Werte vom persönlichen Gepäck sowie Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, werden zu dem unten genannten Gesamtwert nicht mitgerechnet.

Abgabenfreie Reisefreigrenze von sonstigen Waren in die Republik Peru
  • Sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 500 USD dürfen Reisende zoll- und steuerfrei einführen.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in die Republik Peru ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Hinweis zum Gesamtwert der abgabenfreien Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Peru

Sie müssen den Wert der abgabenfreien sonstigen Waren mit den Original-Quittungen bei der Einreise in die Republik Peru gegebenenfalls nachweisen. Außerdem ist es nicht möglich den Wert einzelner Gegenstände, die den Gesamtwert von 500 USD übersteigen, unter den Mitreisenden aufzuteilen. Zum Beispiel kann ein Ehepaar den Wert eines elektronischen Gerätes das 600 USD beträgt nicht unter sich aufteilen, um dadurch eine zoll- und steuerfreie Einfuhr zu erreichen. In dem geschilderten Beispiel würde die Einfuhrabgabe auf den Wert des elektronischen Gerätes (im Beispiel 600 USD) erhoben. Der Wertanteil der Reisefreigrenze von 500 USD wird nicht berücksichtigt und entsprechend nicht von den 600 USD aus dem Beispiel abgezogen.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für die Republik Peru

Zoll- und steuerfrei dürfen sonstige Waren für den privaten Gebrauch und zum verschenken in die Republik Peru eingeführt werden. Es gibt jedoch für sonstige Waren eine abgabenfreie Reisefreigrenze die bei der Einreise nach Peru eingehalten werden muss. Reisende dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 500 USD zoll- und steuerfrei nach Peru einführen. Der Wert einzelner Gegenstände kann nicht unter den Mitreisenden aufgeteilt werden, um die abgabenfreie Reisefreigrenze für Peru einzuhalten.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik Peru

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik Peru

Für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (pflanzlichen und tierischen Produkten) ist eine Sondergenehmigung von der zuständigen peruanischen Genehmigungsbehörde notwendig. Die peruanischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen. Ohne die erforderliche Sondergenehmigung werden mitgeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse (pflanzliche und tierische Produkte) bei der Einreise beschlagnahmt und sofort entsorgt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung von eingeschleppten Tierseuchen über den Reiseverkehr in die Republik Peru. Wegen der Nichtbeachtung der peruanischen Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr kann zudem noch ein Bußgeld verhängt werden.

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Peru

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Peru

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Republik Peru vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den peruanischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht.

Inhalt: Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren in die Republik Peru

Abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Republik Peru

Jeder Reisende darf abgabenfrei (zoll- und steuerfrei) persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Peru einführen, solange die unten genannten Mengen nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Reisefreigrenzen fallen jedoch Zoll- und Einfuhrsteuern an, die meistens sofort bezahlt werden müssen.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von persönlichen Gegenständen und Waren in der Republik Peru

Die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Sie dürfen keine hohen Mengen mit sich führen, die Menge muss der Dauer der Reise entsprechen. Anzeichen einer möglichen gewerblichen Nutzung oder die Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenzen führen in der Republik Peru zu Zoll- und Einfuhrsteuern.

  • Hygieneprodukte und Kosmetikartikel in angemessener Menge pro Reisenden
  • Kleidung, Unterwäsche und Schuhe in angemessener Menge pro Reisenden
  • Persöhnlicher Schmuck in angemessener Menge pro Reisenden
  • 2 haushaltsübliche elektrische Geräte für die Haarpflege (z. B. Haartrockner, Lockenwickler, Haarglätter) pro Reisenden
  • 1 (eine) Videokamera (Analog oder Digital) pro Reisenden über 7 Jahren, sofern es sich um ein nicht-professionelles Gerät handelt
  • 1 (ein) tragbares Videowiedergabegerät (z. B. DVD-Player, Blu-ray-Disc-Player) pro Reisenden
  • 1 (eine) Spielekonsole (Videospielgerät) für den Heimgebrauch pro Reisenden
  • 10 (zehn) DVDs oder Blu-ray Discs für Video oder Videospiele pro Reisenden
  • 4 (vier) Speicherkarten für Digitalkameras, Videokameras und/oder Videospiele pro Reisenden, jedoch nur wenn Sie die dazu passenden Geräte mit sich führen.
  • 1 (ein) tragbarer Personal Computer (Laptop) pro Reisenden über 7 Jahren
  • 2 (zwei) externe Festplatten für PCs pro Reisenden
  • 20 (zwanzig) CDs pro Reisenden
  • 4 (vier) USB-Sticks pro Reisenden
  • 1 (ein) elektronisches Tablett oder 1 (ein) elektronischer terminplaner (Organizer) pro Reisenden
  • 1 (ein) Radio oder Tonaufnahmegerät oder 1 (eine) Kombination aus beidem pro Reisenden, sofern es sich um ein nicht-professionelles Gerät handelt
  • 1 (ein) Elektrorasierer oder 1 (ein) elektrisches Haarentfernungsgerät (elektrisches Epiliergerät/Epilierer) pro Reisenden über 7 Jahren
  • 1 (ein) Taschenrechner pro Reisenden
  • 2 (zwei) Fotokameras (Analog oder Digital) mit entsprechendem Zubehör und Film in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden
  • 2 (zwei) Mobiltelefone (Handys, Smartphones) pro Erwachsenen Reisenden und
  • 1 (ein) Mobiltelefon (Handy oder Smartphone) pro reisendem Kind über 7 Jahren
  • 1 (ein) tragbares Musikinstrument pro Reisenden
  • Kinderwagen in einer Anzahl, die der Zahl der Mitreisenden Kinder entspricht
  • 1 (ein) Rollstuhl für jede behinderte Person
  • Medizinische Geräte und Zubehör (z. B. Krücken, Krankentrage, Krankenbett, Blutdruckmesser, Temperaturmesser, Blutzuckermessgerät oder andere Medizinische Geräte) sowie die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien in einer Menge, die der Aufenthaltsdauer in Peru entspricht und die der Reisende persönlich benötigt
  • 1 (ein) Sportartikel oder 1 (ein) Sportartikel-Set (z. B. Golfausrüstung, Kletterausrüstung, Schnorchelausrüstung, Skiausrüstung, Tennisausrüstung oder andere Sportartikel-Sets) pro Reisenden

Zudem noch andere mitgeführte persönliche Gegenstände und Waren, die den alltäglichen Bedürfnissen eines Reisenden in nicht-kommerzieller und angemessener Menge entsprechen.

Die Zollbeamten können vom Reisenden verlangen, dass er die Vereinbarkeit seines Gepäcks mit dem Zweck und der Dauer seiner Auslandsreise nachweist.

Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren in der Republik Peru

Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird in der Republik Peru zu den Zoll- und Einfuhrsteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld verhängt. Wenn Sie bei der Ankunft in Peru Deklarationspflichtige Waren bei sich haben, dürfen Sie auf gar keinen Fall durch den grünen Ausgang "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen, da dies schon als Täuschung und Missachtung der eigenständigen Deklarationspflicht angesehen wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren für die Republik Peru

Solange die festgelegten Mengen nicht überschritten werden, ist die abgabenfreie (zoll- und steuerfreie) Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Republik Peru erlaubt. Die mitgeführten Gegenstände und Waren dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Bei Deklarationspflichtigen Gegenständen und Waren muss die Meldepflicht unbedingt eigenständig erfolgen, bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht oder der Nutzung des grünen Ausgangs "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)", obwohl Sie Waren zum verzollen haben, droht ein hohes Bußgeld.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Republik Peru

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke, sonstige Waren, Lebensmittel und mitgeführte persönliche Gegenstände erhalten Sie in spanischer und englischer Sprache auf der Website der peruanischen Zollbehörde in der Rubrik – Which goods and items can you bring into peru free of taxes? und in der Rubrik – Which goods or articles should you declare when entering peru?: SUNAT - Bienvenido al Perú - Which goods and items can you bring into peru free of taxes? – Peruanische ZollbehördeSUNAT - Bienvenido al Perú - Which goods or articles should you declare when entering peru? – Peruanische Zollbehörde

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Peru

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Peru

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Republik Peru gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Republik Peru eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in spanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Republik Peru

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik Peru

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Republik Peru eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in spanischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Peru

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Peru benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Peru

Über die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Peru sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer in der Republik Peru zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Republik Peru einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik Peru

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Republik Peru eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in spanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Peru

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Peru zu verhindern, werden die Arzneimittel von der peruanischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik Peru führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Peru

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Peru muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Republik Peru dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das peruanische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik Peru

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Republik Peru die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Republik Peru ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in spanischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in spanischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Republik Peru ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer in der Republik Peru sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Republik Peru eingeführt werden. Die Einfuhr in die Republik Peru von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der peruanischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Republik Peru eingebracht werden, wenn sie nicht dem peruanischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Peru

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Peru

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Peru gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den peruanischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Peru wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Peru

In der Republik Peru gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Elefanten wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die peruanischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik Peru

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Republik Peru. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Republik Peru, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der peruanische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik Peru

Der Artenschutz wird von der peruanischen Regierung sehr ernst genommen. In Peru gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Peru ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Peru ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert in der Republik Peru

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert in der Republik Peru

Bei der Einreise und der Ausreise aus der Republik Peru können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen in der Republik Peru

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Peru

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Peru

Im Reiseverkehr in die Republik Peru müssen alle Barmittel über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der peruanischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Republik Peru unbedingt erfüllt werden. Wichtig: Die Einfuhr von Barmitteln im Reiseverkehr ist begrenzt auf maximal 30.000 USD.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Peru

Zu den Barmitteln in der Republik Peru zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik Peru

Nach peruanischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 10.000 USD Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der peruanischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Es dürfen jedoch nicht mehr als 30.000 USD im Reiseverkehr in die Republik Peru eingehührt werden. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in Peru

Weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln erhalten Sie in spanischer und englischer Sprache auf der Website der peruanischen Zollbehörde in der Rubrik – Which goods or articles should you declare when entering peru?: SUNAT - Bienvenido al Perú - Which goods or articles should you declare when entering peru? – Peruanische Zollbehörde

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Peru

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Peru

Laut den Zollbestimmungen der Republik Peru bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Republik Peru unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Peru ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen peruanischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Peru

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik Peru

Die Einfuhr von Shuriken (Wurfsterne) im Reiseverkehr in die Republik Peru ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Republik Peru gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am peruanischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der peruanischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Republik Peru meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik Peru

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Republik Peru

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Republik Peru. Bei einem Verstoß kann in Peru ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Marken- und Produktpiraterie gehört in der Republik Peru strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Republik Peru strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Republik Peru gilt nicht als Kavaliersdelikt.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Peru

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Peru ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der peruanischen Genehmigungsbehörde SUNAT - Perú (Oberste Zollbehörde Perus) oder Ministerio de cultura - Perú (Ministerium für Kultur - Peru). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Perus darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Republik Peru befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Peru
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der peruanischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der peruanischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Republik Peru von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf der Website der peruanischen Genehmigungsbehörde SUNAT - Perú (Oberste Zollbehörde Perus) oder auf der Website vom Ministerio de cultura - Perú (Ministerium für Kultur - Peru): SUNAT - Perú – Oberste Zollbehörde der Republik PeruMinisterio de cultura - Perú – Ministerium für Kultur - Peru

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Republik Peru

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Republik Peru ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik Peru

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Peru ist verboten. Strafrechtlich gehört in Peru die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Republik Peru verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Peru mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen peruanischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Peru schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in die Republik Peru für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in die Republik Peru für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Peru als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Republik Peru im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in Peru als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das peruanische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Pestizide, deren Komponenten (Bestandteile) und verwandte Stoffe (Substanzen)
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der peruanischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des peruanischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die peruanische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das peruanische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das peruanische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik Peru

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Republik Peru eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die peruanische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Perus Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Peru

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Peru

Der peruanische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Republik Peru eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Peru ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Republik Peru Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Perus verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Peru

Laut dem peruanischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Peru strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom peruanischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung der Republik Peru verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in Peru Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den Staatspräsident der Republik Peru, den peruanischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Peru aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Perus verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die peruanische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Republik Peru einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Peru

Gemäß dem peruanischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Peru ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der peruanischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Republik Peru verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in Peru Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in der Republik Peru überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik Peru

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Peru, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die peruanische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das peruanische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Peru

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Peru erhalten Sie in spanischer und englischer Sprache auf der Website der peruanischen Zollbehörde: SUNAT - Bienvenido al Perú - Peruanische Zollbehörde

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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