Inhalt Reiseinformationen: Französisch-Polynesien
Zollbestimmungen für Französisch-Polynesien (Überseegebiet der Republik Frankreich)
Hinweis
Das Französische Überseelandgebiet Französisch-Polynesien gehört nicht zum EU-Binnenmarkt.
Als Eigenbedarf für Personen ab 17 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und Alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 250 Gramm losen Tabak oder 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren
- 1 Liter Alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol. oder 2 Liter Alkoholische Getränke mit bis zu 22% Vol.
- 2 Liter Wein
Es besteht eine Anmeldepflicht für Barmittel ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert die bei der Einreise und Abreise eigenständig und ohne Aufforderung gemeldet und deklariert werden müssen.
Achtung
Zu den Barmitteln zählen außer Bargeld auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Hinweis
Bei der Einreise aus Samoa oder aus den Fidschi-Inseln wird das Gepäck desinfiziert und erst nach 2 Stunden wieder freigegeben.
Die Einfuhr von tierischen Produkten, Drogen, Waffen und Munition sind verboten.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.