Inhalt Reiseinformationen: Königreich Dänemark
Einreisebestimmungen für das Königreich Dänemark
Staatsbürger aus der EU (Europäische Union) benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den Aufenthalt bis zu drei Monaten zulässt. Kinder benötigen einen Eintrag im gültigen Reisepass der Eltern oder einen eigenen Kinderreisepass mit der Eintragung der Nationalität.
Hinweis
Bei einer Weiterreise über Dänemark zu den Färöer Inseln oder nach Grönland ist die Mitnahme eines Reisepasses notwendig.
Ausländische Einwohner aus einem EU-Mitgliedstaat, die eine Aufenthaltserlaubnis im gültigen nationalen Reisepass besitzen, können ebenfalls nach Dänemark einreisen und sich bis zu drei Monate im Land aufhalten. Sollte im nationalen Reisepass nur eine Duldung enthalten sein, so wird ein gültiges Visum benötigt.
Bürger aus nicht EU-Mitgliedstaaten brauchen in der Regel ein gültiges Visum.
Achtung
Es wird Dringend abgeraten Anhalter oder unbekannte Personen nach Dänemark über die Grenze mitzunehmen. Falls die Personen keine gültigen zum Aufenthalt berechtigenden Ausweispapiere bei sich haben, werden die Autofahrer wegen Menschenschmuggel beschuldigt und eine Untersuchungshaft wird angeordnet.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Königreich Dänemark aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.