Inhalt Reiseinformationen: Anguilla
Einreisebestimmungen für Anguilla (Britisches Überseegebiet)
Die Einreisebestimmungen für Anguilla (Britisches Überseegebiet) müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in Anguilla (Überseegebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen von Anguilla (Britisches Überseegebiet) gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für Anguilla (Britisches Überseegebiet)
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder nach Anguilla (Britisches Überseegebiet)
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in Anguilla (Britisches Überseegebiet)
- Hinweis zur Einreise nach Anguilla (Britisches Überseegebiet) mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Achtung: Wichtige Hinweise für Anguilla (Britisches Überseegebiet)
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Anguilla (Britisches Überseegebiet)
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für Anguilla (Britisches Überseegebiet)
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für Anguilla (Britisches Überseegebiet) unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in Anguilla (Britisches Überseegebiet) nicht.
Inhalt: Anguilla (Britisches Überseegebiet) – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für Anguilla (Britisches Überseegebiet): Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für Anguilla (Britisches Überseegebiet): Bürger aus anderen Staaten
- Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in Anguilla (Britisches Überseegebiet)
Einreisevisum für Anguilla (Britisches Überseegebiet): Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen auf Anguilla (Britisches Überseegebiet) ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass muss bei der Einreise in Anguilla (Britisches Überseegebiet) noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist in Anguilla (Britisches Überseegebiet) erlaubt. Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis wird in Anguilla (Britisches Überseegebiet) nicht als Reisedokument anerkannt.
Einreisevisum für Anguilla (Britisches Überseegebiet): Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen für Anguilla (Britisches Überseegebiet) vor der Anreise bei der britischen Botschaft oder den Konsulaten erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in Anguilla (Britisches Überseegebiet)
Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen nach Anguilla (Britisches Überseegebiet) reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) sollten sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei den britischen Konsulaten oder den britischen Botschaften darüber informieren, ob ein Einreisevisum notwendig ist.
Hinweis: An den Grenzkontrollstellen von Anguilla (Britisches Überseegebiet) wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder nach Anguilla (Britisches Überseegebiet)
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen von Anguilla (Britisches Überseegebiet) bei der Einreise und Ausreise eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich oder notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus Anguilla (Britisches Überseegebiet) vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in englischer Sprache übersetzt und amtlich oder notariell beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit britischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der britischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der britischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.
Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Ein- und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern nach Anguilla (Britisches Überseegebiet) (insbesondere für nicht-britische Kinder), beim britischen Konsulat oder bei der britischen Botschaft zu erkundigen. Falls nach Auskunft der britischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-britische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden. Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Website des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in Anguilla (Britisches Überseegebiet)
Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz auf Anguilla (Britisches Überseegebiet) haben, müssen an den anguillanischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom anguillanischen Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf Anguilla (Britisches Überseegebiet) verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise nach Anguilla (Britisches Überseegebiet) mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, nach Anguilla (Britisches Überseegebiet) einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen von Anguilla (Britisches Überseegebiet) vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der Grenzbehörde von Anguilla (Britisches Überseegebiet) nicht erfasst wurde, wird die Einreise nach Anguilla (Britisches Überseegebiet) vom anguillanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Anguilla (Britisches Überseegebiet)
Es gibt für Anguilla (Britisches Überseegebiet) wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für Anguilla (Britisches Überseegebiet) haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in Anguilla (Britisches Überseegebiet).
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für Anguilla (Britisches Überseegebiet) abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den anguillanischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf Anguilla (Britisches Überseegebiet) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.