• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für Bosnien und Herzegowina

Aktuelles Datum: Donnerstag, 26. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Sonntag, 15. März 2020

Inhalt Reiseinformationen: Bosnien und Herzegowina

Einreisebestimmungen für Bosnien und Herzegowina
Einreisebestimmungen für Bosnien und Herzegowina

Einreisebestimmungen für Bosnien und Herzegowina

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für Bosnien und Herzegowina:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Bosnien und Herzegowina! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Bosnien und Herzegowina.

Verschärfte Grenzkontrollen in Bosnien und Herzegowina

An den Grenzübergängen nach Bosnien und Herzegowina muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, da die Grenzkontrollen verschärft worden sind. Dies dient dem Schutz der Landgrenzen des Schengenraums und betrifft auch Bürger der Europäischen Union (EU).

Die Einreisebestimmungen für Bosnien und Herzegowina müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in Bosnien und Herzegowina zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen von Bosnien und Herzegowina gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.

Inhalt dieses Beitrags:

Einreisevisum für Bosnien und Herzegowina

Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für Bosnien und Herzegowina unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in Bosnien und Herzegowina nicht.

Inhalt: Bosnien und Herzegowina – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger

Einreisevisum für Bosnien und Herzegowina: Staatsbürger aus Deutschland

Wichtig: Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) dürfen ab dem 15.03.2020 nur noch mit einem Reisepass nach Bosnien und Herzegowina einreisen. Die Einreise mit einem Personalausweis wurde bis auf weiteres ausgesetzt.

Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb von 6 (sechs) Monaten in Bosnien und Herzegowina ohne ein Einreisevisum für Bosnien und Herzegowina zulässt. Der Reisepass muss bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina noch eine Gültigkeit von mindestens 3 (drei) Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den bosnisch-herzegowinischen Einreisestempel und Ausreisestempel und ggf. für das bosnisch-herzegowinische Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren benötigen für die Einreise und Ausreise aus Bosnien und Herzegowina einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.

Hinweis: Wenn die visumfreie Aufenthaltsdauer von 90 (neunzig) Tagen innerhalb von 6 (sechs) Monaten in Bosnien und Herzegowina ausgeschöpft ist, muss für die erneute Einreise undedingt ein Einreisevisum bei der Botschaft von Bosnien und Herzegowina bzw. dem bosnisch-herzegowinischen Konsulat eingeholt werden.

Wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina

Es gibt wichtige Hinweise zu den Reisedokumenten die bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina unbedingt zu beachten sind. Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist mit

Ein Personalausweis sowie ein vorläufiger Personalausweis wird von Bosnien und Herzegowina nicht als Reisedokument anerkannt.

Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, nach Bosnien und Herzegowina einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.

Einreisevisum für Bosnien und Herzegowina: Bürger aus anderen Staaten

Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum und sollten sich vor der Anreise beim bosnisch-herzegowinischen Konsulat bzw. der Botschaft von Bosnien und Herzegowina über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen erkundigen und ggf. die notwendigen bosnisch-herzegowinischen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.

Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in Bosnien und Herzegowina

Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen nach Bosnien und Herzegowina reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) sollten sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten von Bosnien und Herzegowina darüber informieren, ob ein Einreisevisum notwendig ist.

Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in Bosnien und Herzegowina

Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in Bosnien und Herzegowina gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in Bosnien und Herzegowina. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus Bosnien und Herzegowina nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten bosnisch-herzegowinischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.

Achtung: Der illegale Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder nach Bosnien und Herzegowina

Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, wird an den Grenzübergängen von Bosnien und Herzegowina bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise und Ausreise vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in bosnischer, serbischer oder kroatischer Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt werden.

Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige Doppelstaatler bzw. Mehrfachstaatler, die neben der bosnisch-herzegowinischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) haben und für Minderjährige die neben der bosnisch-herzegowinischen auch mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit (Mehrfachstaatsangehörigkeit) besitzen.

Empfehlung: Es ist dringend zu empfehlen, sich vor Antritt der Reise genauestens über die gesetzlichen Vorschriften, bzgl. der Einreise und Ausreise von alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern nach Bosnien und Herzegowina (insbesondere für nicht-bosnisch-herzegowinische Kinder), bei den Konsulaten oder der Botschaft von Bosnien und Herzegowina zu erkundigen. Falls nach Auskunft der bosnisch-herzegowinischen Auslandsvertretung keine Vorlagepflicht einer Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder (insbesondere für nicht-bosnisch-herzegowinische Kinder) besteht, sollte zumindest eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige mitgeführt werden.

Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:

Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.

Registrierungspflicht bei der örtlichen Polizeidienststelle in Bosnien und Herzegowina

Einreisende Personen die sich länger als 3 (drei) Tage in Bosnien und Herzegowina aufhalten möchten, sind verpflichtet, sich innerhalb von 12 (zwölf) Stunden bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.

  • Die Registrierungspflicht wird bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten von der Rezeption übernommen, der Gast muss sich nicht darum kümmern.
  • Die eigenständige Registrierung des Aufenthaltes bei der örtlichen Polizeidienststelle ist kostenpflichtig. Die Registrierungsgebühr beträgt zur Zeit 10 (zehn) Konvertible Mark (KM (BAM)), das entspricht ungefähr 5 (fünf) Euro.
  • Die Nichtbeachtung bzw. das Versäumnis der Meldepflicht innerhalb von 12 (zwölf) Stunden wird mit einem hohen Bußgeld bestraft und/oder es droht im schlimmstenfalls eine Abschiebung.

Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina

Seit Anfang 2017 (zweitausendsiebzehn) müssen ausländische Reisende über genügend Finanzmittel in Höhe von mindestens 150 (einhundertfünfzig) Konvertiblen Mark (KM (BAM)) (ungefähr 75 (fünfundsiebzig) Euro) pro Aufenthaltstag verfügen und diese auch nachweisen. Die Finanzmittel müssen in der Landeswährung bzw. ausländischer Währungen (Devisen) in bar oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) nachgewiesen werden. Es kann auch vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina haben, an den bosnisch-herzegowinischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen müssen.

Hinweis zur Einreise nach Bosnien und Herzegowina mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument

Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument ( Reisepass oder Personalausweis), das wieder aufgefunden wurde, nach Bosnien und Herzegowina einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen von Bosnien und Herzegowina vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der bosnisch-herzegowinischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise nach Bosnien und Herzegowina vom bosnisch-herzegowinischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.

Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.

Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Bosnien und Herzegowina

Es gibt für Bosnien und Herzegowina wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:

  • Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für Bosnien und Herzegowina haben.
    • Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina.
    • Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für Bosnien und Herzegowina abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
  • Laut der bosnisch-herzegowinischen Gesetzgebung sind ausländische Staatsangehörige bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) verpflichtet, das Reisedokument, ggf. mit gültigem Einreisevisum, den bosnisch-herzegowinischen Beamten vorzuzeigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Bosnien und Herzegowina

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Bosnien und Herzegowina über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Bosnien und Herzegowina erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Bosnien und Herzegowina.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Bosnien und Herzegowina aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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