Inhalt Reiseinformationen: Republik Indonesien
Einreisebestimmungen für die Republik Indonesien
Die Einreisebestimmungen für die Republik Indonesien müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Indonesien zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Indonesien gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Republik Indonesien
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Indonesien
- Meldepflicht beim Gemeindevorsteher in der Republik Indonesien
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Indonesien
- Hinweis zur Einreise in die Republik Indonesien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Indonesien
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Indonesien
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Republik Indonesien
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Indonesien unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Indonesien nicht.
Inhalt: Republik Indonesien – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Republik Indonesien: Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für die Republik Indonesien: Bürger aus anderen Staaten
- Visa on Arrival für die Republik Indonesien
- Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Indonesien
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Indonesien
- Empfehlung für weitere Informationen über die indonesischen Visa- und Einreisebestimmungen
Einreisevisum für die Republik Indonesien: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen ohne ein gültiges Einreisevisum (Visa free visit) in der Republik Indonesien zulässt. Der Reisepass muss bei der Einreise in die Republik Indonesien noch mindestens 6 (sechs) Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Hinweis: Für Personen die ohne ein Einreisevisum (Visa free visit) in die Republik Indonesien einreisen, gibt es keine Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung. Auch die in der Vergangenheit praktizierte Vorgehensweise, kurzzeitig in ein Nachbarland der Republik Indonesien auszureisen und dann wieder ohne ein Einreisevisum (Visa free visit) in die Republik Indonesien einzureisen, wird nicht mehr toleriert.
Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Indonesien einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.
Einreisevisum für die Republik Indonesien: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft der Republik Indonesien erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Empfehlung: Eine Auflistung von Staaten, deren Staatsbürger für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen kein Einreisevisum (Visa free visit) für die Republik Indonesien benötigen, können Sie in deutscher Sprache auf der folgenden Website der indonesischen Botschaft, unter der Überschrift Visumfreier Kurzbesuch, einsehen:
Visa on Arrival für die Republik Indonesien
Für einen touristischen Aufenthalt von maximal 60 (sechzig) Tagen in der Republik Indonesien, wird ein kostenpflichtiges Einreisevisum (Visa on Arrival) benötigt. Sie erhalten das Einreisevisum (Visa on Arrival) an den wichtigsten Grenzübergängen der Republik Indonesien direkt bei der Ankunft. Das Einreisevisum (Visa on Arrival) für die Republik Indonesien gilt erst einmal für 30 (dreißig) Tage und kann, mindestens 7 (sieben) Arbeitstage vor Ablauf, einmalig für weitere 30 (dreißig) Tage kostenpflichtig verlängert werden. Die Beantragung der Verlängerung des Einreisevisum (Visa on Arrival), muss bei der zuständigen indonesischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde erfolgen. Genauere Informationen über die Verlängerung des Einreisevisum (Visa on Arrival) erhalten Sie in indonesischer und englischer Sprache auf der Regierungswebseite der indonesischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde (Ditjen Imigrasi Republik Indonesia / Directorate General of Immigration of the Republic of Indonesia):
Hinweis: An den indonesischen Grenzübergängen ist es nicht möglich, sofort ein Visa on Arrival für die maximale Aufenthaltsdauer von 60 (sechzig) Tagen zu erhalten.
Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Indonesien
Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Indonesien reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) müssen vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Indonesien ein Einreisevisum beantragen.
Hinweis: An den indonesischen Grenzkontrollstellen wird in der Regel kein Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte erteilt.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Indonesien
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Indonesien gilt nicht als Kavaliersdelikt, sondern als illegaler Aufenthalt und wird streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Indonesien. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Indonesien nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten indonesischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird. Ab einer Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer von 60 (sechzig) Tagen in der Republik Indonesien, droht zudem eine Abschiebehaft.
Achtung: Der illegale Aufenthalt in der Republik Indonesien kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und bei schweren Vergehen mit einer Haftstrafe von bis zu 5 (fünf) Jahren geahndet werden.
Empfehlung für weitere Informationen über die indonesischen Visa- und Einreisebestimmungen
Auf den folgenden Webseiten der Botschaft der Republik Indonesien erhalten Sie in deutscher Sprache weitere Informationen über die indonesischen Visa- und Einreisebestimmungen:
- Visa-Informationen: Allgemeine Visa-Informationen – Botschaft der Republik Indonesien in Berlin, Bundesrepublik Deutschland
- Visa-Antragsformulare: Antragsformular für Einreisevisa – Botschaft der Republik Indonesien in Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Indonesien
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Indonesien bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Republik Indonesien vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in indonesischer oder englischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit indonesischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der indonesischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Meldepflicht beim Gemeindevorsteher in der Republik Indonesien
Einreisende Personen sind in der Republik Indonesien verpflichtet, sich ab einer Aufenthaltsdauer von 24 (vierundzwanzig) Stunden beim Gemeindevorsteher zu melden.
- Die Meldepflicht wird bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten von der Rezeption übernommen, der Gast muss sich nicht darum kümmern.
- Bei Aufenthalten in Privatunterkünften, muss der Gastgeber oder die eingereiste Person die indonesische Meldepflicht eigenständig erfüllen.
- Die Nichtbeachtung bzw. das Versäumnis der indonesischen Meldepflicht beim Gemeindevorsteher wird mit einem hohen Bußgeld bestraft und/oder es droht im schlimmstenfalls eine Abschiebung.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Indonesien
Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Indonesien haben, müssen an den indonesischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom indonesischen Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Indonesien verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Republik Indonesien mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Indonesien einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Indonesien vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der indonesischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Indonesien vom indonesischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Indonesien
Es gibt für die Republik Indonesien wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- In der Republik Indonesien müssen Flugreisende eine Flughafensteuer bezahlen.
- Die Höhe der indonesischen Flughafensteuer beträgt zur Zeit 200.000 Indonesische Rupiah (IDR) (Stand Mai 2019).
- Bei vielen (aber nicht allen) Fluggesellschaften (Airlines) ist die indonesische Flughafensteuer schon im Preis des Flugtickets enthalten.
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Indonesien haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Indonesien.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Indonesien abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass, ggf. mit gültigem Einreisevisum, oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den indonesischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Indonesien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.