Inhalt Reiseinformationen: Republik Island
Einreisebestimmungen für die Republik Island
Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in der Republik Island zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Republik Island gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten. Die Einreisebestimmungen für die Republik Island müssen daher unbedingt sorgfältig beachtet und eingehalten werden.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Republik Island
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Island
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Island
- Hinweis zur Einreise in die Republik Island mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Island
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Island
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Republik Island
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Republik Island unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in der Republik Island nicht.
Inhalt: Republik Island – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Republik Island: Staatsbürger aus Deutschland
- Einreisevisum für die Republik Island: Bürger aus anderen Staaten
- Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Island
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Island
- Empfehlung für weitere Informationen über die isländischen Visa- und Einreisebestimmungen
Einreisevisum für die Republik Island: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 (einhundertachtzig) Tagen in der Republik Island ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass oder Personalausweis muss noch mindestens über das Ausreisedatum hinaus gültig sein. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass in die Republik Island reisen, ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder einem vorläufigen Personalausweis in die Republik Island ist erlaubt.
Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Republik Island einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.
Einreisevisum für die Republik Island: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei den zuständigen Konsulaten oder der Botschaft der Republik Island erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Einreisevisum für nicht-touristische Aufenthalte in der Republik Island
Alle Reisenden (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) die nicht aus touristischen Gründen in die Republik Island reisen (z. B. geschäftlich, zur Forschung, für Vorträge, zum Studium, zum Praktikum, als Au-Pair usw.) sollten sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Island darüber informieren, ob ein Einreisevisum notwendig ist.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Island
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in der Republik Island gilt nicht als Kavaliersdelikt und kann streng geahndet werden. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in der Republik Island. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus der Republik Island meistens nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten isländischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Empfehlung für weitere Informationen über die isländischen Visa- und Einreisebestimmungen
Auf der folgenden Regierungswebseite der Republik Island erhalten Sie in englischer Sprache weitere Informationen über die isländischen Visa- und Einreisebestimmungen:
Visas | The Directorate of Immigration | Ministry of Justice – Governmentof Iveland.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Republik Island
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Republik Island bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus der Republik Island vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in isländischer oder englischer Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit isländischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der isländischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in der Republik Island
Es kann vorkommen, dass einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in der Republik Island haben, an den isländischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer in der Republik Island nachweisen müssen. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Republik Island mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis), das wieder aufgefunden wurde, in die Republik Island einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Republik Island vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der isländischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Republik Island vom isländischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Island
Es gibt für die Republik Island wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Republik Island haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in der Republik Island.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Island abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, ihren Reisepass oder Personalausweis, ggf. mit gültigem Einreisevisum, den isländischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Island aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.