• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Einreisebestimmungen für den Staat Israel

Aktuelles Datum: Mittwoch, 4. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 25. Juni 2018

Inhalt Reiseinformationen: Staat Israel

Einreisebestimmungen für den Staat Israel
Einreisebestimmungen für den Staat Israel

Einreisebestimmungen für den Staat Israel

Teilreisewarnung, aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für den Staat Israel:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die Teilreisewarnung, die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für den Staat Israel! Genauere Informationen über die Teilreisewarnung, die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Israel.

Staatsbürger aus Deutschland die nach dem 01.01.1928 geboren sind benötigen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten nur einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Deutsche Staatsbürger die vor 1928 geboren sind müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen israelischen Botschaften oder Konsulaten ein Visum beantragen. Kinder benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität.

Bürger aus anderen Staaten brauchen in der Regel ein gültiges Visum und sollten sich vor der Anreise beim zuständigen israelischen Konsulat bzw. Botschaft erkundigen.

Wenn Sie im Reisepass Visa oder Stempel von arabischen Staaten haben, müssen Sie mit Sicherheitsbefragungen von israelischen Sicherheitskräften rechnen.

Einreisende Personen müssen ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket und genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.

Achtung

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass bei der Einreise ein israelischer Sichtvermerk (Einreisestempel) der die maximale Aufenthaltsdauer angibt in den Reisepass gestempelt wird. Da einige arabische Länder wegen eines israelischen Stempels im Pass die Einreise verweigern, kann auf Wunsch der Sichtvermerk auf ein separates Blatt Papier gestempelt werden, welches Sie bis zur Ausreise aufbewahren sollten. Ohne den Sichtvermerk (Einreisestempel) können Probleme bei eventuellen Überquerungen von israelischen Kontrollpunkten (Checkpoints) entstehen.

Hinweis

Wenn Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren in Begleitung nur eines Elternteiles verreisen, kann von den israelischen Grenzbebeamten bei der Ein- und Ausreise eine Einwilligungserklärung (Vollmacht) des anderen Elternteiles verlangt werden. Verstöße gegen die Einreisebestimmungen werden hart bestraft.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Einreisebestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für den Staat Israel

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in den Staat Israel über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für den Staat Israel erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Israel.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Staat Israel aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zum Staat Israel

Einreisebestimmungen für den Staat Israel

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