Inhalt Reiseinformationen: Vereinigte Mexikanische Staaten – Mexiko
Einreisebestimmungen für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Die Einreisebestimmungen für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Die Nichtbeachtung der Einreisebestimmungen, z. B. durch abgelaufene Dokumente oder durch das Fehlen von erforderlichen Dokumenten, führt in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko zur Einreiseverweigerung. An den Grenzübergängen der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die eventuell erforderlichen Dokumente für die Einreise nachträglich zu erhalten.
Inhalt dieses Beitrags:
- Einreisevisum für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
- Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
- Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
- Hinweis zur Einreise in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
- Empfehlung für technische Geräte
- Achtung: Wichtige Hinweise für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Einreisevisum für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Je nachdem welche Staatsbürgerschaft der Reisende besitzt, sind die Einreisebestimmungen für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko unterschiedlich. Eine für alle ausländischen Staatsbürger geltende gesetzliche Einreiseregelung gibt es in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko nicht.
Inhalt: Vereinigte Mexikanische Staaten – Mexiko – Einreiseregelung für ausländische Staatsbürger
- Einreisevisum für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko: Staatsbürger aus Deutschland
- Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) für einreisende Personen in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
- Einreisevisum für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko: Bürger aus anderen Staaten
- Einreise über den Landweg oder Seeweg in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
- Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
- Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
- Empfehlung für weitere Informationen über die mexikanischen Visa- und Einreisebestimmungen
Einreisevisum für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko: Staatsbürger aus Deutschland
Staatsbürger aus Deutschland benötigen einen gültigen Reisepass und eine Touristenkarte (Tarjeta de Turismo), der den touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 180 (einhundertachtzig) Tagen in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko ohne ein Einreisevisum zulässt. Das gilt auch für Studenten, Praktikanten oder Techniker die keine entgeltliche Tätigkeit in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko ausüben. Der Reisepass muss am Einreisetag in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko noch mindestens 6 (sechs) Monate gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Hinweis: Es besteht kein automatischer Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 180 (einhundertachtzig) Tagen in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko. Bei der Einreise entscheidet letztendlich der mexikanische Grenzbeamte, anhand des Aufenthaltszwecks, dem Rückflugticket usw., über die Aufenthaltsdauer die erteilt wird.
Wichtig: Einreisende Personen die mit einem wieder aufgefundenem Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko einreisen möchten, sollten den untenstehenden Hinweis dringend beachten.
Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) für einreisende Personen in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Eine gebührenpflichtige Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) wird beim Einchecken oder im Flugzeug ausgegeben und muss ausgefüllt werden. Die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) kann in der Regel schon vor der Abreise, bei der Fluggesellschaft besorgt werden. Die Gebühr für die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) ist meistens schon im Preis des Flugtickets enthalten. Bei der Einreise über den Land- oder Seeweg in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko, muss die Gebühr in Höhe von zur Zeit 558 (fünfhundertachtundfünfzig) mexikanischen Pesos (MXN) (Stand April 2019) für die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) am mexikanischen Grenzübergang bezahlt werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie darauf achten, eine Quittung für die bezahlte Gebühr zu erhalten. Am Grenzübergang der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko wird die Gültigkeitsdauer eingetragen und die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) wird abgestempelt. Bei der Ausreise muss die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) wieder vorgelegt werden.
Hinweis: Achten Sie auf die eingetragene Gültigkeitsdauer der Touristenkarte (Tarjeta de Turismo), um eine Verlängerung bei der zuständigen mexikanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde, dem Nationalen Institut für Migration (Instituto Nacional de Migración), zu vermeiden.
Einreisevisum für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko: Bürger aus anderen Staaten
Bürger aus anderen Staaten (nicht deutsche Staatsangehörige) sollten sich über die Einreisebestimmungen / Visa-Bestimmungen vor der Anreise bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Empfehlung: Eine Auflistung von Staaten, deren Staatsbürger für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 180 (einhundertachtzig) Tagen kein Einreisevisum für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko benötigen, können Sie in deutscher und spanischer Sprache auf der folgenden Website der mexikanischen Botschaft einsehen:
Informationen zu Visum und Einreisebestimmungen – Embajada de México en Alemania.
Einreise über den Landweg oder Seeweg in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Für die Einreise über den Landweg oder Seeweg gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Aufenthaltsdauern, die davon abhängen, über welches Nachbarland bzw. über welches Seegebiet die Einreise in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko erfolgt. Es ist ratsam vor der Anreise über den Landweg oder Seeweg die zuständige Botschaft oder das Konsulat der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko zu kontaktieren und die aktuellen Einreisebestimmungen zu erfragen.
Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Für einreisende Personen die länger als die vom mexikanischen Grenzbeamten erteilte Aufenthaltsdauer bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit der Aufenthaltsverlängerung in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko. Der gebührenpflichtige Antrag für eine Aufenthaltsverlängerung muss beim mexikanischen Nationalen Institut für Migration (Instituto Nacional de Migración) gestellt werden. Die Antragstellung sollte unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der bei der Einreise erteilten Aufenthaltsfrist erfolgen. Ein Anspruch auf die Verlängerung des Aufenthaltes besteht nicht, es liegt im Ermessen der mexikanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde (Instituto Nacional de Migración / Nationales Institut für Migration), ob eine Aufenthaltsverlängerung erteilt wird. Genauere Informationen über die Aufenthaltsverlängerung erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Regierungswebseite der mexikanischen Migrationsbehörde / Ausländerbehörde (Instituto Nacional de Migración / Nationales Institut für Migration):
Instituto Nacional de Migración | Gobierno | gob.mx.
Empfehlung: Reisende die einen längeren Aufenthalt in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko beabsichtigen, sollten rechtzeitig vor Antritt der Reise ein Einreisevisum für die gewünschte Aufenthaltsdauer beim Kosultat oder bei der Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko beantragen.
Konsequenzen der Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Die Überschreitung der festgelegten Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko gilt nicht als Kavaliersdelikt und wird in den meisten Fällen streng geahndet. Wer die festgelegte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss als Konsequenz mindestens mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Grundlage der Berechnung des Bußgeldes ist die Anzahl der überzogenen Tage in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko. Bevor das Bußgeld nicht bezahlt wurde, ist eine Ausreise aus den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko meistens nicht möglich. Wenn die Zahlung des verhängten mexikanischen Bußgeldes verweigert werden sollte, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt wird.
Empfehlung für weitere Informationen über die mexikanischen Visa- und Einreisebestimmungen
Auf den folgenden Regierungswebseiten der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko erhalten Sie in deutscher Sprache weitere Informationen über die mexikanischen Visa- und Einreisebestimmungen:
- Visa-Informationen: Informationen zu Visum und Einreisebestimmungen – Embajada de México en Alemania
- Informationen für Reisende: Besuchen Sie Mexiko | Offizieller Tourismusführer in Mexiko.
Empfehlung für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Kinder in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Wenn Kinder allein verreisen oder mit sonstigen Personen, die nicht ihre Sorgeberechtigten sind, kann es vorkommen, dass an den Grenzübergängen der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko bei der Einreise und Ausreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt wird. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist es auch empfehlenswert die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen. Für Kinder die nur mit einem Elternteil verreisen, ist eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts ebenfalls unbedingt zu empfehlen, um eventuellen Schwierigkeiten bei der Einreise sowie Ausreise aus den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko vorzubeugen. Die Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) mit den Unterschriften der Sorgeberechtigten oder der Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte möglichst in spanischer Sprache übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Hinweis: Insbesondere gelten die Vorschriften der Einwilligungserklärung (Reiseerlaubnis / Reisegenehmigung / Reisevollmacht) für alleinreisende oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige mit mexikanischer Staatsangehörigkeit und für Minderjährige die neben der mexikanischen auch eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsangehörigkeit) besitzen.
Nähere Informationen über eine formlose Einverständniserklärung für Minderjährige erhalten Sie auf der Regierungswebseite des deutschen Auswärtigen Amts:
Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt.
Nachweis über ein Ausreiseticket und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Einreisende Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko haben, müssen an den mexikanischen Grenzübergängen ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) nachweisen. Es kann auch vorkommen, dass vom mexikanischen Grenzbeamtem ein Nachweis über genügend Finanzmittel für den Aufenthalt in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko verlangt wird. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis zur Einreise in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument
Es ist dringend davon abzuraten, mit einem als verloren oder gestohlen gemeldetem Ausweisdokument (Reisepass), das wieder aufgefunden wurde, in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko einzureisen. Auch wenn Sie das Wiederauffinden des Ausweisdokumentes ordnungsgemäß bei der Polizei oder den Pass- und Ausweisbehörden gemeldet haben, gibt es keine Garantie dafür, dass die Information über das wiedergefundene Ausweisdokument an den Grenzkontrollstellen der Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko vorliegt. Wenn die Information über das wieder aufgefundene Ausweisdokument in der Datenbank der mexikanischen Grenzbehörde nicht erfasst wurde, wird die Einreise in die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko vom mexikanischen Grenzbeamten verweigert und die Person ist in der Regel zur sofortigen Rückreise verpflichtet.
Grundsätzlich werden als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente von den Pass- und Ausweisbehörden bzw. der Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die weltweite Sachfahndung von Ausweisdokumenten wird in einer Interpol-Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database (SLTD)" und noch zusätzlich für die Schengen-Länder in dem Schengener Informationssystem (SIS) erfasst. Auch die Erfassung der Information über wieder aufgefundene Ausweisdokumente sollte zeitnah geschehen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass die Betroffenen sich schnellstmöglich bei der Polizei oder der Pass- und Ausweisbehörde melden, wenn das Ausweisdokument wieder aufgefunden wird. In der Praxis kann es jedoch auch vielerlei andere Gründe geben, warum die Informationen über das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten nicht zeitnah in den Datenbanken erfasst werden.
Empfehlung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten wieder aufgefundene Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, bei der Pass- und Ausweisbehörde abgegeben werden. Es ist besser ein neues Ausweisdokument zu beantragen, auch wenn dadurch Kosten für Sie entstehen, als ein unkalkulierbares Risiko auf Reisen einzugehen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Achtung: Wichtige Hinweise für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko
Es gibt für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko wichtige Hinweise und Empfehlungen die dringend beachtet werden müssen und im Folgenden aufgelistet sind:
- Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko haben.
- Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für den Aufenthalt in den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko.
- Zusätzlich ist es unbedingt empfehlenswert eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Vereinigten Mexikanischen Staaten – Mexiko abzuschließen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
- Ausländische Staatsangehörige müssen sich jederzeit mit ihrem Reisepass, der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis bzw. der Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) und dem Flugticket oder dem Zahlungsbeleg für die Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) ausweisen können. Das mitführen einer Fotokopie der genannten erforderlichen Dokumente ist ratsam. Sollten Sie bei einer Ausweiskontrolle (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) ohne die erforderlichen Dokumente angetroffen werden, müssen Sie mit einer Verhaftung und/oder einem hohen Bußgeld rechnen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in den Vereinigten Mexikanischen Staaten aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.