Inhalt Reiseinformationen: Neukaledonien
Einreisebestimmungen für Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich)
Staatsbürger aus Deutschland benötigen für einen touristischen Aufenthalt, bei direkter Anreise aus Deutschland einen gültigen Personalausweis. Bei der Anreise über Drittstaaten wird ein gültiger Reisepass benötigt. Der Personalausweis oder der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Eintrag im gültigen Reisepass der Eltern oder einen eigenen Kinderreisepass mit der Eintragung der Nationalität.
Bürger aus anderen Staaten brauchen in der Regel ein gültiges Visum und sollten sich vor der Anreise bei der französischen Botschaft erkundigen.
Einreisende Personen müssen genügend Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Hinweis
Wenn Minderjährige unter 15 Jahren allein verreisen, wird an den Grenzübergängen von Neukaledonien bei der Einreise und Ausreise eine amtlich beglaubigte Einwilligungserklärung (Vollmacht) der Sorgeberechtigten verlangt.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf Neukaledonien (Gebietskörperschaft der Republik Frankreich) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.