Inhalt Reiseinformationen: Sint Eustatius
Einreisebestimmungen für Sint Eustatius (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande)
Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) benötigen einen gültigen Reisepass, der den touristischen Aufenthalt von bis zu 30 (dreißig) Tagen auf Sint Eustatius (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) ohne ein Einreisevisum zulässt. Der Reisepass sollte bei der Einreise in Sint Eustatius (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und es ist darauf zu achten, dass noch genug freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel und ggf. für das Einreisevisum verfügbar sind. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild (Passbild / Passfoto) und der Eintragung der Nationalität.
Eine Aufenthaltsverlängerung für weitere 60 (sechzig) Tage kann vor Ort bei der Fremdenpolizei von Sint Eustatius (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) beantragt werden.
Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten brauchen in der Regel ein gültiges Einreisevisum für Sint Eustatius (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) und sollten sich vor der Anreise bei der niederländischen Botschaft erkundigen.
Von einreisenden Personen (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die keinen Wohnsitz auf Sint Eustatius (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) haben, kann an den Grenzübergängen ein Nachweis über ein Ausreiseticket (z. B. ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket) und genügend Finanzmittel für den Aufenthalt auf Sint Eustatius (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) gefordert werden. Der Nachweis über die Verfügbarkeit ausreichender Finanzmittel kann durch Bargeld oder unbar durch andere Zahlungsmittel (z. B. Bankkarten oder Kreditkarten mit einem aktuellen Kontoauszug) erbracht werden.
Hinweis
Die Einreise von Minderjährigen ist nur gestattet, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen anreisen oder sie von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden, der auf Sint Eustatius (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) seinen Wohnsitz hat.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf Sint Eustatius (karibischer Teil des Königreichs der Niederlande) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.