Inhalt Reiseinformationen: Republik Tadschikistan
Einreisebestimmungen für die Republik Tadschikistan
Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Visum und einen gültigen Reisepass der noch mindestens 6 Monate über die Reisedauer hinaus gültig ist. Kinder benötigen einen eigenen gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild und der Eintragung der Nationalität. Für einen Aufenthalt bis zu 45 Tagen muss das erforderliche Visum online beantragt werden. Das kostenpflichtige elektronische Visum (E-Visa) können Sie auf der folgenden Website der Republik Tadschikistan online beantragen: Tajikistan e-Visa. Das bei der Reise mitzuführende elektronische Visum (E-Visa), das nur für eine einmalige Einreise und Ausreise gültig ist, wird nach der online Beantragung per E-Mail zugesandt und muss ausgedruckt werden. Personen die sich länger als 45 Tage in der Republik Tadschikistan aufhalten wollen oder die mehrfach ein- und ausreisen möchten, müssen ein kostenpflichtiges Visum über die folgende Website der Tajikistan Visa Electronic Application Center beantragen: Tajikistan visa. Bei diesem Visum wird jedoch der online Antrag erst einmal vorgeprüft und der Antragsteller erhält dann einen Termin für ein persönliches vorsprechen bei der tadschikischen Botschaft in Berlin.
Wichtig: An den tadschikischen Grenzübergängen wird kein Visum ausgestellt.
Hinweis
Für Einreisende Personen besteht in Tadschikistan eine Registrierungspflicht bei der zuständigen tadschikischen Visa und Registrierungsbehörde (OVIR), die je nach Kategorie des Einreisevisums in einem bestimmten Zeitraum erfolgen muss. Reisende die ein elektronisches Visum (E-Visa) erhalten haben, müssen sich innerhalb des 45-tägigen Aufenthaltes nicht bei der zuständigen Registrierungsbehörde (OVIR) registrieren. Einreisende Personen mit anderen Visa Kategorien sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Kalendertagen bei der zuständigen tadschikischen Registrierungsbehörde (OVIR) zu registrieren. Beim Verstoß gegen die Registrierungspflicht muss eine hohe Geldbuße bezahlt werden. Prüfen Sie daher nach Erhalt des Visums unbedingt die Visumkategorie. Für Ausländische Staatsangehörige ist es ratsam ihren Originalreisepass mit gültigem Visum immer mit sich zu führen und bei Polizeikontrollen vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Tadschikistan aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.