Inhalt Reiseinformationen: Republik Kolumbien
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Kolumbien
Visum
Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen besteht keine Visumspflicht für Staatsbürger aus Deutschland. Bürger aus anderen Staaten sollten sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Kolumbien erkundigen und ggf. die notwendigen Einreiseformalitäten rechtzeitig erledigen.
Impfungen
Von Reisenden die über lateinamerikanische Länder in die Republik Kolumbien einreisen, kann ein Nachweis über eine Gelbfieber-Impfung verlangt werden. Die Vorlage eines Nachweises über eine Gelbfieber-Impfung gilt insbesondere bei der Einreise über die Föderative Republik Brasilien! Von deutschen Staatsbürgern, die direkt aus der Bundesrepublik Deutschland in die Republik Kolumbien einreisen, wird von den kolumbianischen Grenzbeamten in der Regel kein Nachweis einer Gelbfieber-Impfung verlangt. Eine Gelbfieber-Impfung ist jedoch dringend zu empfehlen, da es auch in der Republik Kolumbien Gebiete mit Gelbfieber vorkommen gibt. Eine Impfung gegen Typhus, Tollwut, Hepatitis A und Hepatitis B ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Landeswährung und Fremdwährungen im Gegenwert von über 10.000 US-Dollar (USD) müssen bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne die Aufforderung der kolumbianischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden sollten technische oder wertvolle Gegenstände ebenfalls eigenständig gemeldet und deklariert werden.
Versicherungsschutz
Für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in der Republik Kolumbien benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Kolumbien ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Hauptstadt
Bogotá, Distrito Capital (D.C.)
Amtssprache
Spanisch
Landeswährung
Kolumbianischer Peso (COP)
Zu Beachten
Der Besitz von Rauschgift (Drogen), auch von geringsten Mengen, kann in der Republik Kolumbien mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden. Bei der Ausreise aus der Republik Kolumbien kann eine Röntgenuntersuchung wegen des Verdachts auf Drogenschmuggel durchgeführt werden. Für ausländische Staatsangehörige ist es ratsam, ihren Reisepass ggf. mit gültigem Einreisevisum oder eine Fotokopie der genannten Dokumente immer mit sich zu führen und bei Ausweiskontrollen (Personenkontrollen / Polizeikontrollen) den kolumbianischen Beamten vorzuzeigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Kolumbien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.