Inhalt Reiseinformationen: Demokratische Volksrepublik Laos
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Demokratische Volksrepublik Laos
Visum
Ein Visum wird benötigt und sollte vor Reisebeginn bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten der Demokratischen Volksrepublik Laos beantragt werden.
Impfungen
Eine Impfung gegen Malaria (Sumpffieber oder Wechselfieber), Typhus, Tollwut, Hepatitis A, Hepatitis B und der Japanischen Enzephalitis (Gehirnentzündung) ist ratsam. Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Fremdwährungen im Gegenwert von 2.000 USD müssen gemeldet und deklariert werden.
Versicherungsschutz
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist unbedingt zu empfehlen.
Hauptstadt
Vientiane
Amtssprache
Laotisch
Landeswährung
Kip
Zu Beachten
Nach 22.00 Uhr ist der Aufenthalt an der unteren Uferpromenade des Mekong Flusses in Vientiane verboten. Der Mekong Fluss ist dort das unmittelbare Grenzgebiet zu Thailand. Die Grenzpolizei kontrolliert das Grenzgebiet überaus genau und verhört und/oder verhaftet Personen die sich dort nach 22.00 Uhr aufhalten. Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen, insbesondere zwischen Ausländern und Einheimischen, sind strengstens verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Der Besitz von Rauschgift, auch von geringsten Mengen, wird hart bestraft. Ausländische Staatsangehörige müssen sich jederzeit mit ihrem Pass ausweisen können. Sollten Sie bei einer Polizeikontrolle, die verstärkt am Abend und in der Nacht stattfindet, ohne Pass angetroffen werden, müssen Sie mit einer hohen Geldbuße oder Verhaftung rechnen. Zur Vermeidung von strafrechtlichen Folgen und Inhaftierung, wird dringend abgeraten militärische Anlagen zu Fotografieren.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Demokratischen Volksrepublik Laos aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.