Inhalt Reiseinformationen: Republik Litauen
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Republik Litauen
Visum
Keine Visumspflicht für Staatsbürger aus der EU (Europäische Union).
Impfungen
Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Tetanus (Wundstarrkrampf) sollten geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen
Es besteht eine Anmeldepflicht für Barmittel ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert die bei der Einreise und Abreise eigenständig und ohne Aufforderung gemeldet und deklariert werden müssen.
Achtung
Zu den Barmitteln zählen außer Bargeld auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen.
Versicherungsschutz
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Republik Litauen ist unbedingt empfehlenswert, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Hauptstadt
Vilnius
Amtssprache
Litauisch
Landeswährung
Euro
Zu Beachten
Für die Reise mit einem Kraftfahrzeug ist die Mitnahme einer grünen internationalen Versicherungskarte mit dem Länderkürzel LT (Litauen) erforderlich. Das Länderkürzel darf nicht handschriftlich eingetragen sein. Die grüne Versicherungskarte wird vom Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden. Wer weniger als zwei Jahre seinen Führerschein besitzt darf außerorts höchstens 90 km/h fahren.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Litauen aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.