Inhalt Reiseinformationen: Russische Föderation – Russland
Die wichtigsten Reiseinformationen für die Russische Föderation – Russland
Für Ihre Reise finden Sie hier zusammengefasst die wichtigsten Reiseinformationen für die Russische Föderation – Russland. Einige Reiseinformationen sind wichtig und sollten unbedingt beachtet werden, z. B. ob ein Einreisevisum notwendig ist, oder ob es bei den Zollbestimmungen Besonderheiten gibt, die man in der Russischen Föderation – Russland beachten muss. Auch das Thema Versicherungsschutz auf Reisen ist wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden. Andere Reiseinformationen über die Russische Föderation – Russland dienen rein informativen Zwecken.
Inhalt dieses Beitrags:
- Visum für die Russische Föderation – Russland
- Reiseimpfungen für die Russische Föderation – Russland
- Reiseapotheke nicht vergessen
- Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland
- Versicherungsschutz für die Russische Föderation – Russland
- Empfehlung für technische Geräte
- Regierungssitz und Hauptstadt der Russischen Föderation – Russland
- Landeswährung der Russischen Föderation – Russland
- Amtssprache in der Russischen Föderation – Russland
- Wichtiges zu beachten in der Russischen Föderation – Russland
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Russischen Föderation – Russland
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Visum für die Russische Föderation – Russland
Ein Visum wird benötigt und muss vor Reisebeginn bei den russischen Konsulaten oder bei der russischen Botschaft beantragt werden. Die Reisedokumente müssen noch mindestens 6 (sechs) Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Reiseimpfungen für die Russische Föderation – Russland
Informieren Sie sich, bevor Sie reisen, welche Impfungen für die Russische Föderation – Russland gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Impfvorschriften der Russischen Föderation – Russland können sich durch Krankheitsausbrüche jederzeit kurzfristig ändern.
Inhalt: Reiseimpfungen und Auffrischung von Impfungen für die Russische Föderation – Russland
- Empfehlung für eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt
- Auffrischen von Impfungen vor Antritt der Reise in die Russische Föderation – Russland
- Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Empfehlung für eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt
Lassen Sie sich von ihrem Hausarzt, möglichst mindestens 6 (sechs) Wochen vor Reiseantritt, reisemedizinisch beraten und einen Impfplan erstellen. Die Schutzimpfungen benötigen eine gewisse Zeit, um ihre volle Schutzwirkung zu entfalten. Auch für kurzfristige Reisen (bspw. Last-Minute-Reisen) sind einige (jedoch nicht alle) der empfohlenen Schutzimpfungen noch möglich. Kurzfristig durchgeführte Impfungen haben allerdings den Nachteil, dass die eventuellen Nebenwirkungen in der Reisezeit auftreten können. Eine reisemedizinische Beratung beim Hausarzt ist unbedingt zu empfehlen!
Auffrischen von Impfungen vor Antritt der Reise in die Russische Föderation – Russland
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten die folgenden Impfungen geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig, vor Antritt der Reise in die Russische Föderation – Russland, aufgefrischt werden. Wenn Sie noch gar keine Schutzimpfung gegen die folgenden Krankheiten erhalten haben, sollte dies dringend nachgeholt werden. Ihr Hausarzt kann Ihnen alle Fragen zu den Impfungen beantworten.
- Tollwut
- auch Wutkrankheit oder Rabies genannt, wird durch das Rabiesvirus (RABV) / Tollwutvirus ausgelöst und greift das Nervensystem an.
- Tetanus / Wundstarrkrampf
- bakterielle Infektionskrankheit die durch eine infizierte Wunde in den Körper gelangen kann.
- Das Tetanus-Bakterium "Clostridium tetani" kann u. a. in Staub und Schmutz vorkommen und ist weltweit verbreitet.
- Diphtherie
- ansteckende Infektionskrankheit der oberen Atemwege.
- Das Diphtherie-Bakterium "Corynebacterium diphtheriae" wird meistens durch Tröpfcheninfektion, z. B. durch Niesen oder Husten, über die Atemluft übertragen.
- In seltenen Fällen kommt es auch durch eine Schmierinfektion, z. B. durch das berühren eines kontaminierten Gegenstandes, zur Übertragung des Diphtherie-Erregers.
- Pneumokokken
- bakterielle Infektionskrankheit die eine Lungenentzündung, Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung verursachen kann.
- Erkrankungen durch das Pneumokokken-Bakterium sind weltweit verbreitet und können lebensbedrohlich sein.
- Die Übertragung des Pneumokokken-Bakteriums "Streptococcus pneumoniae" erfolgt von Mensch zu Mensch z. B. durch Niesen, Husten oder beim Sprechen (Tröpfcheninfektion).
- Eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken ist im besonderen für Säuglinge ab dem 2 (zweiten) Lebensmonat und Kindern bis zum 2 (zweiten) Lebensjahr sowie Erwachsenen Personen über 60 (sechzig) Jahren unbedingt zu empfehlen.
- Das Risiko der Erkrankung bzw. das erleiden von schweren Komplikationen nach einer Ansteckung kann durch eine Impfung verringert werden.
- Pertussis / Keuchhusten
- hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege.
- Das Pertussis-Bakterium "Bordetella pertussis" wird durch Tröpfcheninfektion (z. B. beim Sprechen oder durch Husten bzw. Niesen) von Mensch zu Mensch übertragen.
- Kinder sind in der Bundesrepublik Deutschland gegen Keuchhusten (Pertussis) geimpft, sofern der Kinderimpfplan für Schutzimpfungen eingehalten wurde.
- Eine Gefahr besteht vor allem für Jugendliche und Erwachsene, deren Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) meistens nicht aufgefrischt wurde.
Kinderkrankheiten die auch für Jugendliche und Erwachsene gefährlich sind
Folgend aufgeführte Krankheiten betreffen hauptsächlich Kinder, aber auch für Jugendliche und Erwachsene Personen besteht die Gefahr einer Infektion.
- Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung)
- die spinale Kinderlähmung wird auch "Heine-Medin-Krankheit" genannt und betrifft überwiegend Kinder.
- Die Krankheitserreger der spinalen Kinderlähmung sind Polioviren die meistens über den Stuhlgang durch Schmierinfektion (Übertragung durch die Berührung eines Objektes mit Krankheitserregern) übertragen werden.
- Allerdings ist eine Ansteckung durch verschmutztes Trinkwasser oder durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, feuchtes Sprechen) ebenfalls möglich.
- In der Bundesrepublik Deutschland werden Kinder gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis / Polio) geimpft und sind dadurch geschützt, wenn laut Kinderimpfplan die Schutzimpfungen eingehalten wurden.
- Auch wenn die Erkrankung an Polioviren als Kinderlähmung bezeichnet wird, können sich Jugendliche und Erwachsene, die eine unvollständige Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Polio / spinale Kinderlähmung) erhalten haben, durchaus mit dem Poliovirus infizieren.
- MMR – Mumps / Masern / Röteln
- Mumps (auch bekannt als Ziegenpeter, Feifel, Tölpel oder Bauernwetzel)
- hoch ansteckende Virusinfektion, das u. a. die Speicheldrüsen (besonders die Ohrspeicheldrüsen) sowie andere Organe des Körpers befallen kann.
- Durch den Speichel und dem Nasensekret, das beim feuchten Sprechen bzw. Niesen oder Husten (Tröpfcheninfektion) in die Atemluft verteilt wird, werden die hoch ansteckenden Mumpsviren übertragen.
- Mumps zählt zu den Kinderkrankheiten, jedoch können sich auch Jugendliche sowie Erwachsene mit dem Mumpsvirus infizieren.
- Durch die Mumpsviren könnte es zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) oder bei Jungen zu einer Hodenentzündung (Mumpsorchitis) kommen.
- Masern
- hoch ansteckende Infektionskrankheit die überwiegend Kinder betrifft.
- Übertragen wird die gefährliche Virusinfektion meistens über den Tröpfchenweg (Husten, Niesen, fuchtes Sprechen).
- Masern zählen ebenfalls zu den Kinderkrankheiten, allerdings können sich aber auch Jugendliche und Erwachsene mit dem Masernvirus "Morbillivirus" infizieren.
- Typisch für Masern ist in erster Linie der Hautausschlag (Masernexanthem – bräunlich-rosafarbene Hautflecken) mit erhöhter Körperkerntemperatur (Fieber) und einem geschwächten Allgemeinzustand.
- Bei schweren Komplikationen kann es durch die Masernviren u. a. zu einer Lungenentzündung oder einer Hirnhautentzündung (Meningitis) kommen.
- Röteln
- hoch ansteckende Infektionskrankheit die ebenfalls vor allem Kinder betrifft.
- Röteln werden über Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten oder Niesen) übertragen.
- Obwohl die Röteln zu den Kinderkrankheiten gehören, können sich Jugendliche wie auch Erwachsene mit dem Rötelnvirus "Rubella-Virus / Rubeola-Virus" infizieren.
- Für Schwangere Frauen besteht bei einer Rötelninfektion die Gefahr, dass eine Frühgeburt bzw. eine Fehlgeburt ausgelöst wird oder es könnte für das ungeborene Kind eine Erkrankung (Rötelnembryopathie) bspw. durch Missbildungen der Organe die Folge sein.
Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen
Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:
- DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V.:
- Robert Koch-Institut (RKI) (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit):
- Reisemedizin-Experten – Länder-Gesundheits-Informationen:
Reiseapotheke nicht vergessen
Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ebenfalls sehr wichtig und sollte nicht vergessen werden. Nehmen Sie sich vor der Abreise genug Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Denken Sie vor allem an die privaten Medikamente für sich und Ihre Familienangehörigen (z. B. für Allergien, Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck). Besonders der Urlaub mit Kindern erfordert eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland
Technische oder wertvolle Gegenstände sowie Barmittel ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert müssen in der Russischen Föderation – Russland eigenständig und ohne die Aufforderung der russischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Versicherungsschutz für die Russische Föderation – Russland
In der Russischen Föderation – Russland besteht für Ausländer eine Krankenversicherungspflicht. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit einer bestätigten Gültigkeit für die Russische Föderation – Russland, das von einem akzeptierten Versicherungsunternehmen ausgestellt wurde und deren Versicherungssumme mindestens 30.000 (dreißigtausend) Euro abdeckt, muss vorgelegt werden. Eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Russische Föderation – Russland ist unbedingt zu empfehlen, um die Risiken abzudecken, die von den gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht übernommen werden.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Regierungssitz und Hauptstadt der Russischen Föderation – Russland
Moskau (Москва / Moskva / Moscow) ist der Regierungssitz und die Hauptstadt der Russischen Föderation – Russland.
Landeswährung der Russischen Föderation – Russland
Russischer Rubel (RUB) – ist die Landeswährung der Russischen Föderation – Russland.
Amtssprache in der Russischen Föderation – Russland
Russisch ist die Haupt-Amtssprache in der gesamten Russischen Föderation – Russland. Es gibt jedoch auch regionale Amtssprachen in den Autonomen Kreisen und Teilrepubliken der Russischen Föderation die verwendet werden.
Regionale Amtssprachen in der Russischen Föderation – Russland
Zu der Haupt-Amtssprache (Russisch) werden zusätzlich die folgenden regionalen Amtssprachen in der Russischen Föderation verwendet:
- Mansisch und Chantisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache im Autonomen Kreis der Mansen (Jugra) und Chanten
- Nenzisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache im Autonomen Kreis der Nenzen und der Jamal-Nenzen
- Tschuktschisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache im Autonomen Kreis der Tschuktschen
- Adygeisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Adygeja
- Altaisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Altai (die größere angrenzende Region Altai gehört nicht zur Teilrepublik Altai)
- Baschkirisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Baschkortostan
- Burjatisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Burjatien
- Chakassisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Chakassien
- Inguschisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Inguschetien
- Kabardinisch und Karatschai-Balkarisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Kabardino-Balkarien
- Kalmückien – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Kalmückisch
- Korjakisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der Region Kamtschatka
- In der autonomen Teilrepublik Karatschai-Tscherkessien werden zusätzlich die folgenden regionalen Amtssprachen verwendet:
- Kabardinisch
- Karatschai-Balkarisch
- Nogaisch
- Abasinisch
- In der autonomen Teilrepublik Karelien werden zusätzlich die folgenden regionalen Amtssprachen verwendet:
- Karelisch
- Wepsisch
- Finnisch
- Komi und Komi-Syrjänisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Komi
- Krimtatarisch und Ukrainisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Krim (Russland sowie die Ukraine beanspruchen die Krim jeweils für sich)
- Mari (Wiesenmari und Bergmari) – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Mari El
- Ersjanisch und Mokschanisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Mordwinien
- Ossetisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Nordossetien-Alanien
- Jakutisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Sacha (Jakutien)
- Tatarisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Tatarstan
- Tschetschenisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Tschetschenien
- Tschuwaschisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Tschuwaschien
- Tuwinisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Tuwa
- Udmurtisch – ist die zusätzliche regionale Amtssprache in der autonomen Teilrepublik Udmurtien
Wichtiges zu beachten in der Russischen Föderation – Russland
Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung wichtiger Hinweise und Empfehlungen für die Russischen Föderation – Russland, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern und dringend zu beachten sind:
- Einreisende Personen sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen bei der örtlichen Migrationsbehörde in der Russischen Föderation – Russland zu melden.
- Bei Hotelaufenthalten oder Campingaufenthalten in der Russischen Föderation – Russland übernimmt die Meldepflicht die Rezeption für den Reisenden.
- Die Einfuhr und Ausfuhr sowie der Erwerb von Rauschgiften (Drogen) jeglicher Art ist in der Russischen Föderation – Russland strengstens verboten und wird schon bei kleinen Mengen sehr Hart bestraft.
- In der Russischen Föderation – Russland gibt es keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift (Drogen) zum Eigenverbrauch.
- Für Drogendelikte werden in der Russischen Föderation – Russland langjährige Gefängnisstrafen verhängt.
- Für die Reise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Russische Föderation – Russland ist die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte mit dem Länderkürzel RUS für die Russischen Föderation – Russland erforderlich.
- Die internationale grüne Versicherungskarte wird vom Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Reiseantritt in die Russische Föderation – Russland beantragt werden.
- Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist in der Russischen Föderation – Russland nicht erlaubt.
- In der Russischen Föderation – Russland gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Russischen Föderation – Russland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.