Inhalt Reiseinformationen: Amerikanische Jungferninseln
Reisen mit dem Auto (Pkw) auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer zum Führen eines Kraftfahrzeuges (Kfz) einen gültigen nationalen Führerschein in Verbindung mit einer Übersetzung in die englische Sprache und den Fahrzeugschein. Unbedingt empfehlenswert für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in der Karibik) ist jedoch ein gültiger internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).
Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.
Inhalt dieses Beitrags:
- Befristete Einfuhrgenehmigung für das private Fahrzeug (Kfz) für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- KFZ-Haftpflichtversicherung die für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gültig ist
- Keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Telefonieren im Auto (Pkw) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Rauchverbot in Kraftfahrzeugen (Kfz) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Befristete Einfuhrgenehmigung für das private Fahrzeug (Kfz) für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Das eigene private Fahrzeug (Kfz) darf für maximal 1 (ein) Jahr zollfrei auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) eingeführt werden. Die Zollbehörde der Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) stellt bei der Ankunft ein Zolldokument, ein sogenanntes "Temporary import permit" (Befristete Einfuhrgenehmigung), aus.
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) bei den Botschaften oder Konsulaten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) zuständig sind, zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Kfz-Haftpflichtversicherung die für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gültig ist
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und damit auch auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gesetzlich vorgeschrieben. Es muss vor der Abreise eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gültig ist, abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) nicht anerkannt wird.
Keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gibt es keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht. Sicherheitshalber sollte eine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) migeführt werden. Empfohlen wird, dass sobald ein Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder ein Mitfahrer das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, der Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anzieht.
Inhalt: Amerikanische Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) – Warnwesten-Pflicht
- Achtung: Durchquerung von Transitländern (Durchreiseländern) mit Warnwesten-Pflicht
- Grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz)
Achtung: Durchquerung von Transitländern (Durchreiseländern) mit Warnwesten-Pflicht
Wenn Sie auf Ihrer Reise mit einem Fahrzeug (Kfz) Transitländer (Durchreiseländer) mit Warnwesten-Pflicht durchqueren müssen, um auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) einzureisen, ist die Mitnahme von mindestens einer Warnweste unbedingt erforderlich.
Telefonieren im Auto (Pkw) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der Polizei mit einem Bußgeld bestraft.
Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik):
- Warnweste
- Warndreieck
- Feuerlöscher
- Abschleppseil
- 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox
- Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)
- Ersatzreifen (Reservereifen) oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor
Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gibt es keine genauen Angaben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik), wie auch in mehreren US-Bundesstaaten, für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum die 0,8 (null Komma acht) Promillegrenze gilt. Für alle Kraftfahrzeugführer unter 21 (einundzwanzig) Lebensjahren gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze. Die Strafen für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol sind sehr Hart, außer Gedstrafen werden auch Haftstrafen verhängt. Die Polizei auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) führt häufig Verkehrskontrollen mit Alkoholtests und Drogentests durch und bei Überschreitung der Promillegrenze bzw. der Feststellung des Drogenkonsums wird in der Regel der Führerschein sofort entzogen. Ohne einen Ersatzfahrer ist die Weiterfahrt nicht möglich und das Kraftfahrzeug (Kfz) muss u. U. auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) zurückgelassen werden.
Inhalt: Alkohol im Straßenverkehr – Gesetzliche Regelungen auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Geringere Promillegrenze beim geringsten Anzeichen von Fahruntauglichkeit auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Transportieren von alkoholischen Getränken im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
- Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Geringere Promillegrenze beim geringsten Anzeichen von Fahruntauglichkeit auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) oder beim geringsten Anzeichen von Fahruntauglichkeit ist auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik), wie auch in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die strafrechtlich relevante Grenze bei Alkoholkonsum 0,0 (null Komma null) Promille.
Transportieren von alkoholischen Getränken im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Das transportieren von einem geöffneten alkoholischen Getränk bzw. Getränken im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) ist verboten und erfüllt auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik), wie auch in den meisten US-Bundesstaaten, schon den Tatbestand "Alkohol am Steuer". Es dürfen nur ungeöffnete alkoholische Getränke im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) mitgeführt werden. Der Transport von geöffneten alkoholischen Getränken ist nur im Kofferraum des Fahrzeugs (Kfz) erlaubt.
Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.
Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss
- Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
- Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.
Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.
Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.
Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.
Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.
Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.
Rauchverbot in Kraftfahrzeugen (Kfz) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und damit auch auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) besteht ein generelles Rauchverbot in Kraftfahrzeugen (Kfz) wenn Minderjährige mitfahren. Eine Zuwiderhandlung wird auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) in der Regel mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft.
Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbst verschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem Unfallgegner kommen, müssen Sie u. U. damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners könnte eventuell eine niedrige Mindestdeckungssumme haben, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.
Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) auf die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge. Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz), oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) kann sehr hohe Kosten verursachen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik)
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) dringend zu beachten sind:
- Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gilt Linksverkehr.
- Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik), umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
- Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
- Auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik), wie auch in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), ist das Vorbeifahren an haltenden Schulbussen deren Warnblinklicht eingeschaltet ist, streng verboten. Dies gilt auch für die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer.
- Geschwindigkeitskontrollen (Geschwindigkeitsmessungen) werden von der Polizei häufig durchgeführt. Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) müssen auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) genau eingehalten werden. Es gibt keine Toleranzgrenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, dafür aber hohe Strafen.
- Laut US-amerikanischer Straßenverkehrsordnung, die auch größtenteils auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) gilt, muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) sollte ausnahmslos die örtliche Polizei verständigt werden.
- Auch bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) mit Bagatellschäden (Blechschäden) sollte ausnahmslos die örtliche Polizei auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) verständigt werden.
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) in Untersuchungshaft genommen werden.
- Im Falle einer Untersuchungshaft sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in der US-amerikanischen Hauptstadt Washington, DC (District of Columbia – USA), die für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) zuständig ist, kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig auf den Amerikanischen Jungferninseln (Außengebiet der USA in der Karibik) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.