Inhalt Reiseinformationen: Georgien
Reisen mit dem Auto nach Georgien
Achtung
Für die Einreise mit einem Kraftfahrzeug gelten besondere georgische Zollvorschriften. Vor Antritt der Reise sollten Sie sich unbedingt bei den Botschaften oder Konsulaten von Georgien über die Zollvorschriften für Kraftfahrzeuge erkundigen. Verstöße gegen die Zollbestimmungen werden mit hohen Geldbußen bestraft.
Autofahrer benötigen einen gültigen Internationalen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und einen Internationalen Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Ein Nationalitätskennzeichen muss am Kraftfahrzeug angebracht sein. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung am Grenzübergang abgeschlossen werden, da die grüne internationale Versicherungskarte nicht anerkannt wird. Die Kraftstoff Einfuhr im Reservekanister ist erlaubt, muss jedoch am Grenzübergang deklariert werden.
Mitführpflicht im Fahrzeug
Verbandskasten, Warnweste, Warndreieck und Feuerlöscher. Eine 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
Hinweis
Das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. In Georgien gilt die 0,0 Promillegrenze. Bei einem Unfall muss die Polizei verständigt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Georgien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.