Inhalt Reiseinformationen: Russische Föderation – Russland
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Russische Föderation – Russland
Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Russische Föderation – Russland benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer den Fahrzeugschein sowie einen gültigen Führerschein mit einer notariell beglaubigten Übersetzung in die russische Sprache oder einen gültigen internationalen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein. Empfehlenswert für die Russische Föderation – Russland ist auch ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Russischen Föderation – Russland eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Russische Föderation – Russland bei der russischen Botschaft oder bei den russischen Konsulaten zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Formalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.
Inhalt dieses Beitrags:
- Internationale grüne Versicherungskarte für die Russische Föderation – Russland
- Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Russischen Föderation – Russland
- Warnwesten-Pflicht in der Russischen Föderation – Russland
- Empfohlen, aber keine Winterreifenpflicht in der Russischen Föderation – Russland
- Telefonieren im Auto (Pkw) in der Russischen Föderation – Russland
- Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Russischen Föderation – Russland
- Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Russischen Föderation – Russland
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Russischen Föderation – Russland
- Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Russische Föderation – Russland
- Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Russische Föderation – Russland
- Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Russischen Föderation – Russland
- Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Russischen Föderation – Russland
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Russische Föderation – Russland
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Internationale grüne Versicherungskarte für die Russische Föderation – Russland
Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte mit dem Länderkürzel RUS für die Russische Föderation – Russland ist unbedingt erforderlich.
Inhalt: Russische Föderation – Grüne-Karte-System (Internationale grüne Versicherungskarte)
- Hinweis zur Beantragung der internationalen grünen Versicherungskarte für die Russische Föderation – Russland
- Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Hinweis zur Beantragung der internationalen grünen Versicherungskarte für die Russische Föderation – Russland
Die internationale grüne Versicherungskarte wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Russische Föderation – Russland beantragt werden.
Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:
Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.
Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Russischen Föderation – Russland
Die Benutzung des Straßennetzes in der Russischen Föderation – Russland ist, bis auf einige wenige Streckenabschnitte, gebührenfrei. Im folgenden sind die mautpflichtigen Streckenabschnitte aufgelistet:
- M1 – Belarus (Fernstraße): Mautstrecke zwischen dem Streckenabschnitt Kilometer 14 (vierzehn) und 33 (dreiunddreißig)
- M3 – Ukraine (Fernstraße): Mautstrecke zwischen dem Streckenabschnitt Kilometer 124 (einhundertvierundzwanzig) und 194 (einhundertvierundneunzig)
- M4 – Don (Fernstraße): Mautstrecke zwischen dem Streckenabschnitt Kilometer 21 (einundzwanzig) und 1119 (eintausendeinhundertneunzehn)
- M11 – Moskau – Sankt Petersburg (Fernstraße): Mautstrecke zwischen dem Streckenabschnitt Kilometer 208 (zweihundertacht) und 334 (dreihundertvierunddreißig)
Die russischen Mautstrecken können an verschiedenen Streckenabschnitten verlassen werden. Beim verlassen der Mautstrecke ist der Betrag zu bezahlen, der aus den gefahrenen Streckenkilometern errechnet wurde.
Empfehlung für genauere Informationen über das Mautsystem in der Russischen Föderation – Russland
Genauere Informationen über das Mautsystem und die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Russischen Föderation – Russland, erfahren Sie auf der folgenden Website in russischer und englischer Sprache: Avtodor – Toll Roads.
Warnwesten-Pflicht in der Russischen Föderation – Russland
Es besteht in der Russischen Föderation – Russland eine Warnwesten-Pflicht die unbedingt erfüllt werden muss. Sobald ein Autofahrer und/oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, muss der Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen. Bei Nichtbefolgung der Warnwesten-Pflicht wird in der Russischen Föderation – Russland eine Geldbuße verhängt. Die russische Polizei führt häufig Verkehrskontrollen durch und toleriert keine Ausnahmen, was das Mitführen von Warnwesten betrifft.
Empfohlen, aber keine Winterreifenpflicht in der Russischen Föderation – Russland
In der Russischen Föderation – Russland gibt es keine Winterreifenpflicht die Sie beachten müssen. Bei Reifglätte bzw. Eisglätte, Schneeglätte, Schneematsch und natürlich bei Glatteis werden im europäischen Teil der Russischen Föderation – Russland normale Winterreifen vom Gesetzgeber empfohlen.
Verwendung von Schneeketten oder Winterreifen mit Spikes in der Russischen Föderation – Russland
In der Russischen Föderation – Russland ist in winterlichen Verhältnissen die Verwendung von Schneeketten oder Winterreifen mit Spikes (Reifen mit eingearbeiteten Stiften im Profil) erlaubt.
Hinweis: Für die östlichen Regionen der Russischen Föderation – Russland und im Besonderen für Sibirien werden Spikesreifen oder Schneeketten dringend empfohlen.
Telefonieren im Auto (Pkw) in der Russischen Föderation – Russland
Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist in der Russischen Föderation – Russland für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der russischen Polizei mit einem hohen Bußgeld bestraft.
Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Russischen Föderation – Russland
Folgende Dinge müssen laut der russischen Straßenverkehrsordnung im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:
- Warndreieck,
- Feuerlöscher,
- Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum),
- 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox (Ausnahme besteht für Xenon-Leuchten oder LED-Leuchten).
Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Russischen Föderation – Russland mit einem Bußgeld rechnen.
Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Russischen Föderation – Russland
Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Russischen Föderation – Russland:
- Warnweste,
- Abschleppseil oder Abschleppstange,
- Wolldecke (besonders in den Wintermonaten sehr empfehlenswert),
- Ersatzreifen oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor.
Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Russischen Föderation – Russland
In der Russischen Föderation – Russland gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze. Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist in der Russischen Föderation – Russland strikt verboten und die Strafe für das Fahren unter Alkoholeinfluss kann drastisch ausfallen.
Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.
Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss
- Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
- Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.
Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.
Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.
Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.
Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.
Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Russischen Föderation – Russland
Die russische Polizei führt häufig Geschwindigkeitsmessungen durch, daher ist die Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Geschwindigkeitsbeschränkungen) für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Russischen Föderation – Russland sehr wichtig.
Inhalt: Russische Föderation – Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr
- Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempolimit) innerhalb der geschlossenen Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) in der Russischen Föderation – Russland
- Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) außerhalb der geschlossenen Ortschaften (außerorts) auf russischen Land- und Schnellstraßen
- Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) auf russischen Autobahnen
- Hinweis für ausländische Fahrer ohne russischen Wohnsitz
- Tempolimit für Fahranfänger / Führerscheinneulinge in der Russischen Föderation – Russland
Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempolimit) innerhalb der geschlossenen Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) in der Russischen Föderation – Russland
Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) für alle Kraftfahrzeuge (Kfz) maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) außerhalb der geschlossenen Ortschaften (außerorts) auf russischen Land- und Schnellstraßen
Höchstgeschwindigkeit auf der russischen Land- und Schnellstraße für
Motorräder (außerorts / Land- und Schnellstraßen)
- Motorräder maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Personenkraftwagen (Pkw) (außerorts / Land- und Schnellstraßen)
- Personenkraftwagen (Pkw) maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Wohnmobile (außerorts / Land- und Schnellstraßen)
- Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Nutzfahrzeuge (außerorts / Land- und Schnellstraßen)
- Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Lastkraftwagen (Lkw) (außerorts / Land- und Schnellstraßen)
- Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) auf russischen Autobahnen
Höchstgeschwindigkeit auf der russischen Autobahn für
Motorräder (Autobahnen)
- Motorräder maximal 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Personenkraftwagen (Pkw) (Autobahnen)
- Personenkraftwagen (Pkw) maximal 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Wohnmobile (Autobahnen)
- Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Nutzfahrzeuge (Autobahnen)
- Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Lastkraftwagen (Lkw) (Autobahnen)
- Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
Hinweis für ausländische Fahrer ohne russischen Wohnsitz
Bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen in der Russischen Föderation – Russland ausländische Fahrer ohne russischen Wohnsitz das Bußgeld vor Ort (sofort) bezahlen.
Tempolimit für Fahranfänger / Führerscheinneulinge in der Russischen Föderation – Russland
Für Kraftfahrzeugführer (Fahranfänger / Führerscheinneulinge), die ihren Führerschein noch nicht länger als 2 (zwei) Jahre besitzen, gilt in der Russischen Föderation – Russland außerhalb geschlossener Ortschaften (u. a. auf der Landstraße und Schnellstraße sowie auf der Autobahn), ein Tempolimit von maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h). Geschwindigkeitsüberschreitungen von Fahranfängern / Führerscheinneulingen werden in der Russischen Föderation – Russland mit einem empfindlichem Bußgeld bestraft. Bei einer zu hohen Tempoüberschreitung kann von der russischen Polizei, zudem noch an Ort und Stelle, ein Fahrverbot für die Russische Föderation – Russland ausgesprochen werden.
Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Russische Föderation – Russland
Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Russische Föderation – Russland ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbstverschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem russischen Unfallgegner kommen, müssen Sie damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. In der Russischen Föderation – Russland hat die Kfz-Haftpflichtversicherung zumeist eine relativ niedrige Mindestdeckungssumme, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.
Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Russische Föderation – Russland
Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Russische Föderation – Russland ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz). Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer russichen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Russischen Föderation – Russland, oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Russischen Föderation – Russland kann sehr hohe Kosten verursachen. Zudem sollten Sie darauf achten, dass der Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) auch die Kosten der Zollgebühren übernimmt, wenn das Fahrzeug (Kfz) in der Russischen Föderation – Russland gestohlen wird. Laut russischem Gesetz muss auch bei Diebstahl die Zoll Einfuhrabgabe für das im Ausland zugelassene Fahrzeug (Kfz) entrichtet werden.
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Russischen Föderation – Russland
Bei der Mitnahme von Kindern in Kraftfahrzeugen (Kfz) müssen die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Russischen Föderation – Russland beachtet werden.
- In abgestellten Fahrzeugen (Kfz) dürfen Kinder unter 7 (sieben) Jahren, für maximal 5 (fünf) Minuten alleingelassen werden.
- Grundsätzlich gilt in der Russischen Föderation – Russland, dass in einem abgestellten Fahrzeug (Kfz) Kinder unter 7 (sieben) Jahren nicht ohne eine volljährige Aufsichtsperson alleingelassen werden dürfen.
- Kinder unter 7 (sieben) Jahren dürfen in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) und den Rücksitzen nur mit einem der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.
- Kinder ab 7 (sieben) bis 11 (elf) Jahren dürfen in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) nur mit einem der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.
- Kinder ab 7 (sieben) bis 11 (elf) Jahren dürfen in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) auf den Rücksitzen entweder mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt oder mit einem der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.
- Für Motorräder gilt, dass Kinder unter 12 (zwölf) Jahren nicht mitfahren dürfen.
Die Nichtbeachtung der Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern wird in der Russischen Föderation – Russland streng geahndet und mit einem hohen Bußgeld bestraft.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Russischen Föderation – Russland
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Russischen Föderation – Russland dringend zu beachten sind:
- Bei der Einreise in die Russische Föderation – Russland ist für das Kraftfahrzeug (Kfz) eine Zolleinfuhrerklärung für die Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation – Russland abzugeben, die bei der Ausreise aus der Russischen Föderation – Russland unbedingt wieder erforderlich ist.
- In der Russischen Föderation – Russland gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
- Die Benutzung des Straßennetzes in der Russischen Föderation – Russland ist, bis auf einige wenige Streckenabschnitte, gebührenfrei.
- Alle Kraftfahrzeuge (Kfz) müssen in der Russischen Föderation – Russland außerhalb geschlossener Ortschaften ganztägig mit Abblendlicht fahren.
- Für Motorräder gilt in der Russischen Föderation – Russland innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften eine ganztägige Lichtpflicht.
- An Eisenbahnübergängen und Kreuzungen in der Russischen Föderation – Russland ist das Überholen strikt verboten.
- Ausländer dürfen keine Anhalter in der Russischen Föderation – Russland mitnehmen.
- Kraftfahrzeugführer müssen Fahrzeugen (Kfz) sowie Konvois mit Blinklicht das Überholen in der Russischen Föderation – Russland ermöglichen.
- Laut russischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Bei einer Panne und besonders bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Russischen Föderation – Russland muss die örtliche Polizei verständigt werden.
- Auch bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) mit Bagatellschäden (Blechschäden) muss ausnahmslos die örtliche Polizei in der Russischen Föderation – Russland verständigt werden.
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in der Russischen Föderation – Russland in Untersuchungshaft genommen werden.
- Im Falle einer Untersuchungshaft sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in Moskau (Москва / Moskva / Moscow) kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Russische Föderation – Russland zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Russischen Föderation – Russland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.