Inhalt Reiseinformationen: Schweizerische Eidgenossenschaft – Schweiz
Reisen mit dem Auto in die Schweizerische Eidgenossenschaft – Schweiz
Autofahrer benötigen einen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Die Mitnahme einer grünen internationalen Versicherungskarte ist empfehlenswert, jedoch keine Pflicht. Ein Nationalitätskennzeichen muss am Kraftfahrzeug angebracht sein. Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtungen ist erlaubt.
Mitführpflicht im Fahrzeug
Verbandskasten und Warndreieck. Eine Warnweste, ein Feuerlöscher und eine 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
Hinweis
Radarwarngeräte und Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind verboten und werden von der Polizei bzw. von den Zollbehörden Beschlagnahmt und gegen den Besitzer wird Anzeige erhoben. Alkoholdelikte, schwere Verkehrsverstöße und auch geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit hohen Bußgeldern bestraft. Für die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in der Schweiz ist eine gebührenpflichtige Vignette erforderlich. Für Kraftfahrzeug Anhänger wird eine zusätzliche gebührenpflichtige Vignette benötigt. Für das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum gilt in der Schweiz die 0,5 Promillegrenze. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger während der Führerschein Probezeit von 3 Jahren sowie für Begleitpersonen im Begleiteten Fahren gilt die 0,1 Promillegrenze.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.