• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto in die Schweizerische Eidgenossenschaft – Schweiz

Aktuelles Datum: Mittwoch, 4. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Mittwoch, 22. August 2018

Inhalt Reiseinformationen: Schweizerische Eidgenossenschaft – Schweiz

Reisen mit dem Auto in die Schweizerische Eidgenossenschaft - Schweiz
Reisen mit dem Auto in die Schweizerische Eidgenossenschaft - Schweiz

Reisen mit dem Auto in die Schweizerische Eidgenossenschaft – Schweiz

Autofahrer benötigen einen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Die Mitnahme einer grünen internationalen Versicherungskarte ist empfehlenswert, jedoch keine Pflicht. Ein Nationalitätskennzeichen muss am Kraftfahrzeug angebracht sein. Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtungen ist erlaubt.

Mitführpflicht im Fahrzeug

Verbandskasten und Warndreieck. Eine Warnweste, ein Feuerlöscher und eine 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.

Hinweis

Radarwarngeräte und Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind verboten und werden von der Polizei bzw. von den Zollbehörden Beschlagnahmt und gegen den Besitzer wird Anzeige erhoben. Alkoholdelikte, schwere Verkehrsverstöße und auch geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit hohen Bußgeldern bestraft. Für die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in der Schweiz ist eine gebührenpflichtige Vignette erforderlich. Für Kraftfahrzeug Anhänger wird eine zusätzliche gebührenpflichtige Vignette benötigt. Für das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum gilt in der Schweiz die 0,5 Promillegrenze. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger während der Führerschein Probezeit von 3 Jahren sowie für Begleitpersonen im Begleiteten Fahren gilt die 0,1 Promillegrenze.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Schweizerische Eidgenossenschaft – Schweiz

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Schweizerische Eidgenossenschaft – Schweiz über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Schweizerische Eidgenossenschaft – Schweiz erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Schweiz.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz

Reisen mit dem Auto in die Schweizerische Eidgenossenschaft - Schweiz

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