• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Aktuelles Datum: Mittwoch, 4. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 26. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – USA / Vereinigte Staaten.

Achtung: Wirbelsturmsaison in den südöstlichen US-amerikanischen Bundesstaaten, in Mexiko, in der Karibik, in Zentralamerika und der nordöstlichen Küste Südamerikas

Von Juni bis Ende November ist Wirbelsturmsaison in den südöstlichen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), in Mexiko, in der Karibik, in Zentralamerika und in einigen südamerikanischen Ländern an der nordöstlichen Küste Südamerikas! Aktuelle Informationen über die Wirbelsturmgefahr erhalten Sie auf der folgenden Website vom "National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center":

National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center.

Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer zum Führen eines Kraftfahrzeuges (Kfz) einen gültigen nationalen Führerschein in Verbindung mit einer Übersetzung in die englische Sprache und den Fahrzeugschein. Unbedingt empfehlenswert für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist jedoch ein gültiger internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).

Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.

Achtung: Unbedingt zu beachten sind auch die Gesetze der Transitländer (Durchreiseländer) bzgl. der erforderlichen Fahrzeugdokumente.

Inhalt dieses Beitrags:

Befristete Einfuhrgenehmigung für das private Fahrzeug (Kfz) für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Das eigene private Fahrzeug (Kfz) darf für maximal 1 (ein) Jahr zollfrei in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eingeführt werden. Die Zollbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) stellt bei der Ankunft ein Zolldokument, ein sogenanntes "Temporary import permit" (Befristete Einfuhrgenehmigung), aus.

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bei den Botschaften oder Konsulaten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.

Kfz-Haftpflichtversicherung die für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gültig ist

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gesetzlich vorgeschrieben. Es muss vor der Abreise eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gültig ist, abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nicht anerkannt wird.

Wichtig: Achten Sie unbedingt auf ausreichende Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn nötig, sollten Sie vor der Abreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) die Deckungssummen bei Ihrem Kfz-Versicherer erhöhen lassen.

Keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gibt es keine genauen Angaben über eine Warnwesten-Pflicht. Sicherheitshalber sollte eine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) migeführt werden. Empfohlen wird, dass sobald ein Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder ein Mitfahrer das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, der Kraftfahrzeugführer / Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anzieht.

Inhalt: Vereinigte Staaten von Amerika (USA) – Warnwesten-Pflicht

Achtung: Durchquerung von Transitländern (Durchreiseländern) mit Warnwesten-Pflicht

Wenn Sie auf Ihrer Reise mit einem Fahrzeug (Kfz) Transitländer (Durchreiseländer) mit Warnwesten-Pflicht durchqueren müssen, um in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einzureisen, ist die Mitnahme von mindestens einer Warnweste unbedingt erforderlich.

Grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz)

Wir möchten hier eine grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz) aussprechen, da dies zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitfahrer dient. Wenn Sie durch eine Panne oder einen Unfall gezwungen sind, aus Ihrem Fahrzeug (Kfz) auszusteigen und sich dadurch auf der Fahrbahn aufhalten, sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer ohne eine Warnweste besonders gefährdet. Andere Fahrzeugführer können Sie schlechter erkennen und Sie und/oder Ihre Mitfahrer anfahren bzw. überfahren. Durch eine reflektierende Warnweste / Sicherheitsweste mit fluoreszierenden Sicherheitsstreifen sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer schon vom Weiten gut zu erkennen. Besonders bei Dunkelheit ist eine Warnweste unerlässlich für die Sicherheit.

Wer keine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) mitführt, geht ein unnötiges Risiko ein und gefährdet in einer Notsituation sein eigenes Leben. Deswegen sollte es überhaupt keine Rolle spielen ob ein Land eine gesetzlich vorgeschriebene Warnwesten-Pflicht hat oder nicht. Die Investition in eine oder mehrere Warnwesten zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) lohnt sich auf jeden Fall. Eine Warnweste kann in der Not Ihr Lebensretter sein.

Telefonieren im Auto (Pkw) in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der US-amerikanischen Polizei mit einem Bußgeld bestraft.

Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA):

  • Warnweste
  • Warndreieck
  • Feuerlöscher
  • Abschleppseil
  • 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox
  • Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)
  • Wolldecke (besonders in den Wintermonaten sehr empfehlenswert)
  • Ersatzreifen (Reservereifen) oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor

Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum, gilt in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), je nach US-Bundesstaat, die 0,0 (null Komma null) bis 0,8 (null Komma acht) Promillegrenze. Für alle Kraftfahrzeugführer unter 21 (einundzwanzig) Lebensjahren gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze. In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) sind die Strafen für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol sehr Hart, außer Gedstrafen werden auch Haftstrafen verhängt. Die Polizei in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) führt häufig Verkehrskontrollen mit Alkoholtests und Drogentests durch und bei Überschreitung der Promillegrenze bzw. der Feststellung des Drogenkonsums wird in der Regel der Führerschein sofort entzogen. Ohne einen Ersatzfahrer ist die Weiterfahrt nicht möglich und das Kraftfahrzeug (Kfz) muss u. U. in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zurückgelassen werden.

Inhalt: Alkohol im Straßenverkehr – Gesetzliche Regelungen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Geringere Promillegrenze beim geringsten Anzeichen von Fahruntauglichkeit in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) oder beim geringsten Anzeichen von Fahruntauglichkeit ist in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) die strafrechtlich relevante Grenze bei Alkoholkonsum 0,0 (null Komma null) Promille.

Transportieren von alkoholischen Getränken im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Das transportieren von einem geöffneten alkoholischen Getränk bzw. Getränken im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) ist verboten und erfüllt in den meisten US-Bundesstaaten schon den Tatbestand "Alkohol am Steuer". Es dürfen nur ungeöffnete alkoholische Getränke im Innenraum (Fahrerraum) des Fahrzeugs (Kfz) mitgeführt werden. Der Transport von geöffneten alkoholischen Getränken ist nur im Kofferraum des Fahrzeugs (Kfz) erlaubt.

Achtung: Kraftfahrzeugführer unter 21 (einundzwanzig) Lebensjahren dürfen keinerlei alkoholische Getränke, ob geöffnet oder ungeöffnet, im Innenraum (Fahrerraum) sowie im Kofferraum des Fahrzeugs (Kfz) mitführen (transportieren).

Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.

Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss

Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag

Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.

Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.

Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.

Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.

Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen

Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.

Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.

Rauchverbot in Kraftfahrzeugen (Kfz) in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) besteht ein generelles Rauchverbot in Kraftfahrzeugen (Kfz) wenn Minderjährige mitfahren. Eine Zuwiderhandlung wird in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in der Regel mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die US-amerikanische Polizei führt häufig Geschwindigkeitskontrollen (Geschwindigkeitsmessungen) durch. Daher ist die Beachtung und das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Geschwindigkeitsbeschränkungen / Tempolimits) für Kraftfahrzeuge (Kfz), im Straßenverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), sehr wichtig. Es gibt in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) keine Toleranzgrenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, dafür aber hohe Strafen.

Es gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten, die in Meilen pro Stunde (mph) gemessen werden:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete): In der Regel 25 (fünfundzwanzig) Meilen pro Stunde (mph) bis 30 (dreißig) Meilen pro Stunde (mph) oder nach Beschilderung.
    • 25 (fünfundzwanzig) Meilen pro Stunde (mph) entsprechen zirka 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h).
    • 30 (dreißig) Meilen pro Stunde (mph) entsprechen zirka 48 (achtundvierzig) Kilometer pro Stunde (km/h).
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) vor Kindergärten und Schulen: 15 (fünfzehn) Meilen pro Stunde (mph).
    • 15 (fünfzehn) Meilen pro Stunde (mph) entsprechen zirka 24 (vierundzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h).
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften (außerorts): In der Regel 55 (fünfundfünfzig) Meilen pro Stunde (mph) bis 70 (siebzig) Meilen pro Stunde (mph) oder nach Beschilderung.
    • 55 (fünfundfünfzig) Meilen pro Stunde (mph) entsprechen zirka 88 (achtundachtzig) Kilometer pro Stunde (km/h).
    • 70 (siebzig) Meilen pro Stunde (mph) entsprechen zirka 112 (einhundertzwölf) Kilometer pro Stunde (km/h).

Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbst verschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem US-amerikanischen Unfallgegner kommen, müssen Sie u. U. damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners könnte eventuell eine niedrige Mindestdeckungssumme haben, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.

Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge. Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer US-amerikanischen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) kann sehr hohe Kosten verursachen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) dringend zu beachten sind:

  • In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
  • Die Benutzung einiger Highways (Autobahnen) in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist Mautpflichtig.
  • In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist das Vorbeifahren an haltenden Schulbussen deren Warnblinklicht eingeschaltet ist, streng verboten. Dies gilt auch für die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer.
  • Laut US-amerikanischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) sollte ausnahmslos die örtliche Polizei verständigt werden.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

  • Im Falle einer Polizeikontrolle in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) sollten Sie die folgenden Verhaltenshinweise dringend beachten:
    • Fahren Sie so schnell wie möglich, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, an den rechten Straßenrand und halten Sie das Fahrzeug (Kfz) an.
    • Stellen Sie den Motor des Fahrzeugs (Kfz) ab.
    • Bleiben Sie unbedingt im Kraftfahrzeug (Kfz) / Auto (Pkw) sitzen.
      • Steigen Sie auf gar keinen Fall unaufgefordert aus dem Kraftfahrzeug (Kfz) / Auto (Pkw) aus.
      • Das unaufgeforderte Aussteigen aus dem Kraftfahrzeug (Kfz) / Auto (Pkw) wird in der Regel als Fluchtversuch gedeutet und kann den Schusswaffengebrauch der US-amerikanischen Polizei zur Folge haben.
    • Öffnen Sie auf der Fahrerseite das Wagenfenster.
    • Lassen Sie Ihre Hände gut sichtbar am Lenkrad des Fahrzeugs (Kfz).
    • Greifen Sie nicht unaufgefordert zum Handschuhfach, um bspw. nach dem Fahrzeugschein oder Führerschein zu suchen.
      • Die US-amerikanischen Polizisten könnten das falsch auffassen und vermuten, dass z. B. eine Schusswaffe im Handschuhfach liegt.
    • Hektische und unbedachte Bewegungen sollten Sie ebenfalls unbedingt vermeiden.
    • Warten Sie auf die Anweisungen des US-amerikanischen Polizeibeamten und befolgen Sie diese ohne darüber zu diskutieren.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – USA / Vereinigte Staaten.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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