Inhalt Reiseinformationen: Aruba
Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande)
Für das Reisen mit Hunden und Katzen nach Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande), ist ein Gesundheitszeugnis, ein Tollwutimpfzertifikat und ein implantierter Mikrochip notwendig. Das Tiergesundheitszeugnis darf maximal 14 (vierzehn) Tage alt sein und muss bescheinigen dass das Tier (Haustier / Heimtier) gesund ist. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 (dreißig) Tage und maximal 12 (zwölf) Monate vor der Anreise durchgeführt worden sein. Genauere Informationen über die Einfuhr von Haustieren (Heimtieren) erhalten Sie bei den Auslandsvertretungen des Königreichs der Niederlande.
Hinweis
Die Haustiere (Heimtiere) dürfen nicht zum Verkauf in Aruba (überseeischer autonomer Teil des Königreichs der Niederlande) bestimmt sein.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Tiergesundheitszeugnis, Tollwutimpfzertifikat etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.