• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Indien

Aktuelles Datum: Samstag, 21. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Sonntag, 8. Dezember 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Indien

Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Indien
Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Indien

Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Indien

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Indien müssen unbedingt eingehalten werden. Für das Reisen mit Hunden oder Katzen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (No Objection Certificate), ein Tiergesundheitszeugnis und ein Impfzertifikat gegen Tollwut (Wutkrankheit) notwendig. Das Ausstellungsdatum der Dokumente darf nicht älter als 14 (vierzehn) Tage sein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vom indischen Tierquarantäne und Zertifizierungsdienst (Animal Quarantine and Certification Services) einzuholen. Zudem werden die Haustiere (Heimtiere) bei der Einreise von einem Tierarzt untersucht. Pro Reisenden können maximal 2 (zwei) der genannten Haustiere (Heimtiere) mitgeführt werden. Genauere Informationen über die notwendigen Dokumente für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Indien erhalten Sie in englischer Sprache auf der folgenden Regierungswebseite des indischen Tierquarantäne und Zertifizierungsdienstes:

Animal Quarantine and Certification Service – Government of the Republic of India

Hinweis: Die Haustiere (Heimtiere) dürfen nicht zum Verkauf in der Republik Indien bestimmt sein.

Tipp: Vor Antritt der Reise sollten Sie sich bei der Botschaft der Republik Indien oder bei den indischen Konsulaten über die aktuellen gesetzlichen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Indien erkundigen und die im vorab möglichen schriftlichen Einfuhr und Ausfuhr Formalitäten für Haustiere (Heimtiere) erledigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Tiergesundheitszeugnis, Tollwutimpfzertifikat etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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