Inhalt Verhaltenstipps: Tsunami
- Was tun bei einem Tsunami?
- Laufen Sie nicht in eine Meeresbucht
- Erdbeben in Küstenregion
- Weitere Gefahren bei einem Tsunami
- Empfehlung für Gefahrensituationen
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Was tun bei einem Tsunami?
Ein Tsunami (Flutwelle) wird in der Regel durch ein Erdbeben ausgelöst. Dabei muss das Erdbeben nicht in unmittelbarer Nähe der Küste stattfinden und zu spüren sein. Auch ein Erdbeben in einer völlig anderen Region, zum Beispiel mitten auf dem Meer oder sogar in einem anderen Land, kann einen Tsunami auslösen, der erst Minuten oder sogar Stunden später an Ihrem Standort eintrifft.
Laufen Sie nicht in eine Meeresbucht
Sollten Sie sich an der Küste aufhalten und bemerken, dass der Wasserspiegel rapide sinkt oder innerhalb weniger Minuten stark ansteigt, ist es ratsam, sich sofort landeinwärts auf einen erhöhten Zufluchtsort zu begeben. Laufen Sie auf keinen Fall in eine Meeresbucht, die durch den sinkenden Wasserspiegel entstanden ist. Die Flutwelle folgt meistens kurze Zeit danach.
Erdbeben in Küstenregion
Wenn Sie sich während eines Erdbebens an einer flachen Küstenregion aufhalten, besteht ein hohes Risiko, dass ein Tsunami ausgelöst wird. Daher sollten Sie sich schnellstmöglich landeinwärts bewegen und sich einen erhöhten Zufluchtsort suchen. Bleiben Sie dort, bis eine offizielle Tsunami-Entwarnung ausgesprochen wurde.
Weitere Gefahren bei einem Tsunami
Durch einen Tsunami wird meistens auch eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst, die noch weitere Gefahren mit sich bringt.
Hinweis
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Tsunami der GFZ – Deutsches GeoForschungsZentrum:
Merkblatt Tsunami der GFZ – Deutsches GeoForschungsZentrum.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, private Auslandsreise-Krankenversicherung etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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