Inhalt Reiseinformationen: Plurinationaler Staat Bolivien
Zollbestimmungen für den Plurinationalen Staat Bolivien
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken zollfrei und steuerfrei in den Plurinationalen Staat Bolivien mitgeführt werden:
- 200 (zweihundert) Gramm (g) losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak) oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 25 (fünfundzwanzig) Zigarren und
- 1 (ein) Liter (l) alkoholische Getränke
Die Landeswährung (Boliviano (BOB)) und Fremdwährungen im Gegenwert von über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) müssen bei der Einreise und Ausreise aus dem Plurinationalen Staat Bolivien eigenständig und ohne die Aufforderung der bolivianischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Einfuhrverbote in den Plurinationalen Staat Bolivien
Die Einfuhr von Rauschgift (Drogen) und Aufputschmitten, Waffen und Munition ist im Plurinationalen Staat Bolivien verboten.
Ausfuhrverbote aus dem Plurinationalen Staat Bolivien
Ein Ausfuhrverbot aus dem Plurinationalen Staat Bolivien besteht für Kunstgegenstände die vor 1900 (neunzehnhundert) hergestellt wurden und für alle archäologischen Funde wie auch Antiquitäten.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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