Inhalt Reiseinformationen: Republik Island
Zollbestimmungen für die Republik Island
Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Republik Island unbedingt beachtet werden.
Achtung: Wichtiger Hinweis
Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.
Inhalt dieses Beitrags:
- Vorsicht: Verstöße gegen die isländischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
- Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Island
- Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Island
- Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik Island
- Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Island
- Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit in die Republik Island
- Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Island
- Bargeldkontrollen – Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro in der Republik Island
- Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Island
- Einfuhrverbot in die Republik Island für gefährliche und schädliche Produkte
- Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Island
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Vorsicht: Verstöße gegen die isländischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in der Republik Island streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die isländischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.
Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Island
Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in der Republik Island zahlen zu müssen.
Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Republik Island
Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Island für Personen ab 18 Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Island zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Island
Das zeitnahe durchqueren (passieren) des isländischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.
- 250 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
- 250 Gramm Zigarillos oder
- 250 Gramm Zigarren oder
- 200 Zigaretten
Die Einfuhr von fein pulverisiertem sowie feuchtem Schnupftabak und Kautabak in die Republik Island ist verboten.
Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Island
Im Reiseverkehr in die Republik Island sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in der Republik Island gezahlt werden.
Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Republik Island
Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Island für Personen ab 20 Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 20 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Island zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Island
In der Republik Island wird im Reiseverkehr die zoll- und steuerfreie Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in Einheiten berechnet. Jede Reisende Person ab 20 Jahren darf 6 Einheiten alkoholhaltige Getränke abgabenfrei einführen. Die Einheiten für Alkohol sind unterschiedlich aufgeteilt und müssen dementsprechend beachtet werden, um die abgabenfreie Einfuhr von 6 Einheiten nicht zu überschreiten. Die Aufteilung der unterschiedlichen Einheiten für Alkohol sehen folgendermaßen aus:
- 0,25 Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 21% Vol. und maximal 55% Vol. Alkoholgehalt entspricht 1 Einheit
- 0,75 Liter Wein mit maximal 21% Vol. Alkoholgehalt entspricht 1 Einheit
- 0,75 Liter alkoholische Getränke mit maximal 21% Vol. Alkoholgehalt entspricht 1 Einheit
- 3 Liter Schaumwein mit maximal 6% Vol. Alkoholgehalt entspricht 1 Einheit
- 3 Liter alkoholhaltige Mischgetränke mit maximal 6% Vol. Alkoholgehalt entspricht 1 Einheit
- 3 Liter Bier entspricht 1 Einheit
Die isländischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.
Beispiel einer abgabenfreien Kombinationsmöglichkeit von 6 Einheiten Alkohol
Die aufgeführte Kombinationsmöglichkeit ergibt insgesamt 6 Einheiten Alkohol und darf abgabenfrei in die Republik Island eingeführt werden.
- 1 Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 21% Vol. und maximal 55% Vol. Alkoholgehalt entspricht 4 Einheiten
- 0,75 Liter Wein entspricht 1 Einheit
- 3 Liter Bier entspricht 1 Einheit
Durch die oben genannten unterschiedlichen Einheiten ergeben sich verschiedene Kombinationsmöglichkeiten die sich aus der isländischen Einfuhrregelung für Alkohol ergeben. Auf der Website der isländischen Zollbehörde finden Sie eine tabellarische Übersicht der vielen möglichen Kombinationen für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in englischer Sprache: Possible combinations when buying duty free alchohol - Isländische Zollbehörde
Empfehlung der isländischen Zollbehörde zur einfachen Berechnung der abgabenfreien Reisefreimengen von Alkohol
Um die vielen verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten der abgabenfreien Reisefreimengen von Alkohol einfacher zu berechnen, empfiehlt die isländische Zollbehörde ihren Online-Rechner in englischer Sprache, den Sie unter folgendem Link aufrufen können: Dutyfree allowance calculator - Isländische Zollbehörde
Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik Island
Hohe Zoll- und Einfuhrsteuern müssen in der Republik Island bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimenge und Wertbeschränkung für Lebensmittel gezahlt werden. Daher ist es wichtig die Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik Island unbedingt zu beachten. Die isländischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen der Reisefreimenge und Wertbeschränkung.
Inhalt: Einfuhr von Lebensmitteln in die Republik Island
Abgabenfreie Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr in die Republik Island
Im Reiseverkehr in die Republik Island dürfen 3 kg verarbeitete Lebensmittel (einschließlich Süßigkeiten), auf deren Verpackung alle Inhaltsstoffe aufgeführt sind, im Gesamtwert von maximal 25.000 ikr (ISK) pro Reisenden, abgabenfrei eingeführt werden. Um den Gesamtwert der eingeführten Lebensmittel in die Republik Island berechnen zu können, müssen gegebenenfalls die Original-Quittungen vorgelegt werden.
Achtung: Wichtiger Hinweis für die Einfuhr von Lebensmitteln in die Republik Island
In die Republik Island dürfen ausnahmslos nur gekochte oder in Dosen abgefüllte Fleischerzeugnisse eingeführt werden. Die Einfuhr von geräucherten, getrockneten, gesalzenen sowie rohen Fleischerzeugnissen (z. B. Rohwurst, Salami, Schinken, Speck, Geflügel), rohen Eiern, ungekochter Milch (Rohmilch) und unpasteurisierten Milchprodukten (z. B. Quark, Frischkäse, Rohmilchkäse, manche Schimmelkäse- Weichkäse- und Hartkäsesorten) ist in der Republik Island gänzlich verboten und wird bei der Einreise sofort entsorgt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung von eingeschleppten Tierseuchen über den Reiseverkehr in die Republik Island. Außerdem müssen alle Inhaltsstoffe der Lebensmittel auf der Verpackung aufgeführt sein.
Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Island
Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Republik Island vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den isländischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht. Auch Schmuck und technische Geräte wie zum Beispiel Smartphones, Handys, Laptops, Videokameras usw., müssen nicht deklariert werden.
Inhalt: Persönliche Gegenstände und Waren
Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote für bestimmte Produkte und Gegenstände in der Republik Island
Für bestimmte Produkte und Gegenstände gibt es Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote in der Republik Island, die strikt beachtet werden müssen. Die isländische Zollbehörde erlaubt keine Ausnahmen und die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften führt meistens zum Verlust der Gegenstände.
Produkte und Gegenstände deren Einfuhr nach Island eingeschränkt oder verboten ist
Die folgenden Einfuhrbeschränkungen sowie Einfuhrverbote für bestimmte Produkte und Gegenstände sollten vor der Abreise in die Republik Island dringend berücksichtigt werden.
- Sämtliche Reitbekleidung und Angelausrüstungen (einschließlich Handschuhe und Stiefel) die außerhalb der Republik Island schon benutzt wurden, müssen desinfiziert sein. Die Desinfektion muss durch eine Desinfektionsbescheinigung von einem amtlich zugelassenen Tierarzt oder dem Veterinäramt belegt werden. Sofern kein amtlicher Nachweis vorgelegt werden kann, ist die Desinfizierung bei der Ankunft auf eigene Kosten möglich.
- Reitzubehör ohne Leder (z. B. Pferdedecken, Schutzbezüge, Pferde-Gamaschen) müssen ebenfalls desinfiziert sein und durch eine tierärztliche oder veterinäramtliche Desinfektionsbescheinigung belegt werden.
- Reitausrüstung aus Leder darf nur original verpackt und unbenutzt in die Republik Island eingeführt werden. Die Einfuhr von gebrauchter Reitausrüstung aus Leder (z. B. Reitsattel, Reithalfter, Zaumzeug, Peitschen) ist strengstens verboten, da es nicht möglich ist, Leder ausreichend zu desinfizieren. Dadurch soll eine Übertragung eingeschleppter Krankheitserreger über den Reiseverkehr in die Republik Island verhindert werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der ungeimpften isländischen Pferde, die sich gegenüber fremden Krankheitserregern nicht wehren können.
- Die Einfuhr bestimmter Arten von Telefon- und Kommunikationsgeräten erfordert eine Genehmigung der isländischen Post- und Telekommunikationsbehörde. Genehmigungspflichtige Geräte sind unter anderem Funksender und Funkempfänger, die nicht für den regulären Rundfunkempfang bestimmt sind, ferngesteuerte Spielzeuge oder schnurlose Telefone. GSM-Mobiltelefone fallen jedoch nicht unter die genehmigungspflichtigen Geräte und dürfen vom Reisenden in die Republik Island eingeführt werden.
Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Republik Island
Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke, Lebensmittel und persönliche Gegenstände erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der isländischen Zollbehörde: Duty free imports - Isländische Zollbehörde
Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Island
Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Republik Island gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Republik Island eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in isländischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.
Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Republik Island
- Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik Island
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln aus den Schengener Staaten in die Republik Island
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln aus Ländern außerhalb der Schengener Staaten in die Republik Island
- Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Island
- Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik Island
- Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Island
- Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Island
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik Island
Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik Island
Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Republik Island eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in isländischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden. Je nachdem, aus welchem Land Sie in die Republik Island einreisen möchten, benötigen Sie eine andere Bescheinigung für die Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln aus den Schengener Staaten in die Republik Island
Die Regelungen zwischen den unten genannten Schengener Staaten erfordert eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Vertragsabkommens für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Island. Die notwendige Bescheinigung für die Schengener Staaten erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Die zum herunterladen angebotene Bescheinigung muss von Ihrem Arzt ausgefüllt werden, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Vergessen Sie nicht, wie oben beschrieben, die Bescheinigung von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigen zu lassen. Beachten Sie auch, dass die ärztliche Bescheinigung eine maximale Gültigkeitsdauer von 30 Tagen hat.
Schengener Staaten (Schengen-Raum) – die Republik Island gehört zu den Mitgliedstaaten
Durch das Schengener Abkommen wurden viele internationale Übereinkommen erzielt, die unter anderem auch die Einfuhr von Betäubungsmitteln im Schengen-Raum, und damit auch in der Republik Island, regeln. Das Schengener Abkommen wurde 1985 im luxemburgischen Grenzort Schengen vereinbart, daher kommt auch der Name Schengener Staaten und Schengen-Raum. Die folgenden 26 Länder gehören zu den Schengener Staaten, in deren Binnengrenzen das freie reisen ohne Grenzkontrollen möglich ist (Stand Juli 2017):
- 26 Länder bilden den Schengen-Raum: Königreich Belgien, Königreich Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Republik Estland, Republik Finnland, Republik Frankreich, Hellenische Republik - Griechenland, Republik Island, Republik Italien, Republik Lettland, Fürstentum Liechtenstein, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Königreich Norwegen, Republik Österreich, Republik Polen, Republik Portugal, Königreich Schweden, Schweizerische Eidgenossenschaft – Schweiz, Republik Slowakei, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn
Weitere Informationen über die Schengener Staaten und den Schengen-Raum erhalten Sie auf der Website von EUR-Lex: Der Schengen-Raum und die entsprechende Zusammenarbeit
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln aus Ländern außerhalb der Schengener Staaten in die Republik Island
Für das Mitführen von Betäubungsmitteln aus Ländern außerhalb der Schengener Staaten in die Republik Island benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb der Schengener Staaten. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung für die Länder außerhalb der Schengener Staaten hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.
Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Island
Die Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Island ist begrenzt auf maximal 100 Tage. Zur Berechnung der Menge für 100 Tage werden die Dosierungsempfehlungen aus dem Beipackzettel des Arzneimittels berücksichtigt. Bei verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Republik Island einführen.
Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik Island
Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Republik Island eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:
- Eine Bevollmächtigung des Patienten.
- Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
- Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.
Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in isländischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Island
Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Island zu verhindern, werden die Arzneimittel von der isländischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für
- Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
- Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.
Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik Island führen und Sie in Erklärungsnot bringen.
Wichtiger Hinweis für Dopingmittel enthaltende Arzneimittel
Eine Ausnahme für die Einfuhr von Dopingmittel enthaltenden Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Island gibt es nur, wenn eine von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einem der offiziell beauftragten Landesbehörden beglaubigte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, in isländischer oder englischer Sprache vorgelegt wird.
Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Island
Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Island muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Republik Island dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das isländische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik Island
Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Republik Island die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Republik Island ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in isländischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in isländischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Für die Einreise aus den Schengener Staaten nach Island wird eine andere Einfuhrbescheinigung für Betäubungsmittel benötigt, als für die Einreise aus den Nicht-Schengener Staaten. Die Einfuhrmenge pro Arzneimittel in die Republik Island ist begrenzt auf maximal 100 Tage. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Republik Island eingeführt werden. Die Einfuhr in die Republik Island von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der isländischen und internationalen Dopingliste stehen ist verboten. Wenn bei der Einreise eine beglaubigte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Dopingmittel enthaltende Arzneimittel vorgelegt wird, gibt es für die Einfuhr eine Ausnahme. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Republik Island eingebracht werden, wenn sie nicht dem isländischen Arzneimittelgesetz unterliegen.
Empfehlung für weitere Informationen
Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Island erhalten Sie in isländischer und englischer Sprache auf der Website der isländischen Arzneimittelbehörde: Importation by Individuals of Medicinal Products for Personal Use - Isländische Arzneimittelbehörde
Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Island
Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Island gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den isländischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Island wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Island
- In der Republik Island gelten die folgenden Artenschutzregelungen
- Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik Island
- Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz
- Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik Island
In der Republik Island gelten die folgenden Artenschutzregelungen:
- Die isländischen nationalen Artenschutzregelungen
- und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.
Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik Island
Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Republik Island. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.
Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur
Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Republik Island, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der isländische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.
Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz
Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl
Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik Island
Der Artenschutz wird von der isländischen Regierung sehr ernst genommen. In Island gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Island ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Island ausführen möchten aber nicht dürfen.
Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 Euro Gegenwert in der Republik Island
Bei der Einreise und der Ausreise aus der Republik Island können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 Euro Gegenwert.
Inhalt: Bargeldkontrollen in der Republik Island
- Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Island
- Formular zur Deklaration von Barmitteln - Isländische Zollbehörde
- Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Island
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik Island
Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Island
Im Reiseverkehr in die Republik Island müssen alle Barmittel über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der isländischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Republik Island unbedingt erfüllt werden.
Formular zur Deklaration von Barmitteln - Isländische Zollbehörde
Wenn Sie der Deklarationspflicht für Barmittel über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert nachkommen müssen, ist es empfehlenswert sich das erforderliche Formular, vor der Abreise nach Island, auszudrucken und vollständig auszufüllen. Das wird Ihnen bei der Einreise nach Island viel Zeit, bei der Abwicklung der Formalitäten, ersparen. Das Formular zur Deklaration von Barmitteln erhalten Sie in isländischer und englischer Sprache auf der Website der isländischen Zollbehörde: Formular zur Deklaration von Barmitteln - Isländische Zollbehörde
Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Island
Zu den Barmitteln in der Republik Island zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen, außer Münzen aus Edelmetall) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik Island
Nach isländischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 10.000 Euro Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der isländischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen, außer Münzen aus Edelmetall) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.
Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Island
Laut den Zollbestimmungen der Republik Island bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Republik Island unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Island ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen isländischen Behörde vorliegt.
Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Island
- Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik Island
- Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik Island
- Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Island
- Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik Island
Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik Island
Die Einfuhr und das Mitführen von Messern mit Klingen die länger als 12 cm sind, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Republik Island gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am isländischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der isländischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Republik Island meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.
Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik Island
Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Republik Island. Bei einem Verstoß kann in der Republik Island ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.
Marken- und Produktpiraterie gehört in der Republik Island strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität
Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Republik Island strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Republik Island gilt nicht als Kavaliersdelikt. Genauere Informationen über die Einfuhr von gefälschten Produkten sowie urheberrechtsverletzenden Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Republik Island erhalten Sie in isländischer Sprache auf der folgenden Website: Falsanir | Fälschungen
Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Island
Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Island ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der isländischen Genehmigungsbehörde, dem Bergbauministerium Islands – Minjastofnun Íslands (The Cultural Heritage Agency of Iceland | Das Amt für das Kulturerbe Islands). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Islands darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Republik Island befinden:
- Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
- Münzen und Banknoten.
- Abzeichen und Medaillen.
- Möbel und Einrichtungsgegenstände.
- Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
- Skulpturen und Plastiken.
- Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
- Foto- und sonstige optische Geräte.
- Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
- Kostüme und andere Textilien.
- Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
- Uhren und Uhrwerke.
- Musikinstrumente und Spielzeuge.
- Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
- Religiöse und ethnologische Artefakte.
Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der isländischen Genehmigungsbehörde
Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der isländischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Republik Island von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie in isländischer und englischer Sprache auf der Website der isländischen Genehmigungsbehörde, dem Bergbauministerium Islands – Minjastofnun Íslands: The Cultural Heritage Agency of Iceland | Das Amt für das Kulturerbe Islands
Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Republik Island
Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Republik Island ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.
Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik Island
Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Island ist verboten. Strafrechtlich gehört in Island die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Republik Island verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in der Republik Island mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen isländischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in der Republik Island schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.
Einfuhrverbot in die Republik Island für gefährliche und schädliche Produkte
Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Island als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Republik Island im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.
Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen
- Produkte die in Island als gefährlich und schädlich eingestuft sind
- Mögliche Erweiterung des isländischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
- Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik Island
Produkte die in Island als gefährlich und schädlich eingestuft sind
Das isländische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:
- Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
- Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
- Produkte die asbesthaltig sind.
Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der isländischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.
Mögliche Erweiterung des isländischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
Zur Zeit lässt die isländische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das isländische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:
- Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
- Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
- Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.
Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das isländische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.
Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik Island
Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Republik Island eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die isländische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Islands Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.
Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Island
Der isländische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Republik Island eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Island ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Republik Island Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.
Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Islands verstoßen
- Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Island
- Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Island
- Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik Island
Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Island
Laut dem isländischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Island strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom isländischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Medien die gegen die Verfassung der Republik Island verstoßen
Als verfassungswidrige Medien gelten in Island Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Medien aller Art die den Premierminister der Republik Island, den isländischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
- Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Island aufstacheln.
- Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Islands verstoßen.
- Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
- Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.
Wer gegen die isländische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Republik Island einführt darf keine Milde erwarten.
Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Island
Gemäß dem isländischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Island ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der isländischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.
Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Republik Island verstoßen
Als jugendgefährdende Medien gelten in Island Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
- Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
- Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
- Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
- Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
- Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
- Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
- Kriegsverherrlichende Medien.
Der Jugendschutz wird in der Republik Island überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.
Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik Island
Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Island, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die isländische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das isländische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.
Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Island
Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Island erhalten Sie in isländischer und englischer Sprache auf der Website der isländischen Zollbehörde in der Rubrik – Customs: Traveling to Iceland - Isländische Zollbehörde
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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