Inhalt Reiseinformationen: Republik Nordmazedonien
Zollbestimmungen für die Republik Nordmazedonien
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren dürfen folgende Mengen an Tabakwaren zollfrei in die Republik Nordmazedonien eingeführt werden:
- 250 (zweihundertfünfzig) Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 100 (einhundert) Zigarillos – Höchstgewicht 3 (drei) Gramm pro Stück oder
- 50 (fünfzig) Zigarren oder
- eine Kombination der genannten Tabakwaren mit einem Gesamtgewicht von maximal 250 (zweihundertfünfzig) Gramm
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren dürfen folgende Mengen an alkoholischen Getränken zollfrei in die Republik Nordmazedonien eingeführt werden:
- 1 (ein) Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22 (zweiundzwanzig)% Vol. Alkoholgehalt oder
- 2 (zwei) Liter „Zwischenerzeugnisse“ mit maximal 22 (zweiundzwanzig)% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Likörwein, Wermutwein, Madeira, Sherry, Portwein, Campari usw.) und
- 2 (zwei) Liter Wein
Das zeitnahe durchqueren (passieren) des nordmazedonischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und alkoholischen Getränken in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.
Fremdwährungen im Gegenwert von über 10.000 (zehntausend) Euro müssen bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Nordmazedonien eigenständig und ohne die Aufforderung der nordmazedonischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Um Schwierigkeiten bei der Ausreise aus der Republik Nordmazedonien zu vermeiden, sollten technische oder wertvolle Gegenstände bei der Einreise in die Republik Nordmazedonien ebenfalls eigenständig gemeldet und deklariert werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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