• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Republik Singapur

Aktuelles Datum: Donnerstag, 12. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Sonntag, 6. Oktober 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Singapur

Zollbestimmungen für die Republik Singapur
Zollbestimmungen für die Republik Singapur

Zollbestimmungen für die Republik Singapur

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geldstrafen und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Republik Singapur unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise für die Republik Singapur

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Die Einfuhr von obszönem wie auch pornographischem Material jeglicher Art ist streng verboten. Videokassetten, DVDs, Blu-ray Discs, CD-ROMs, USB-Speichersticks und alle weiteren Arten von Datenträgern können bei der Einreise in die Republik Singapur eingezogen und auf pornografischen Inhalt geprüft werden. Nach der Sichtung von der singapurischen Zensurbehörde und Unkenntlichmachung der anstößigen Filmszenen und Abbildungen dürfen die Datenträger wieder abgeholt werden. Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein anstößige Filmszenen und Abbildungen zu entfernen, wird der betreffende Datenträger eingezogen und entsorgt.

Bei der Einfuhr von Druckerzeugnissen (Bücher, Zeitschriften, Kataloge, Zeitungen, Poster, Kalender usw.) müssen Sie ebenfalls sehr vorsichtig sein, da bspw. fast jede westliche Zeitschrift freizügige Inhalte beinhaltet und diese in der Republik Singapur als Pornografie gelten können und deshalb verboten wären.

Alle Datenträger und Druckerzeugnisse müssen eigenständig dem singapurischen Zollbeamten mitgeteilt und vorgelegt werden. Zudem sollten alle Datenträger und Druckerzeugnisse separat verpackt werden, um den Zugang für den singapurischen Zollbeamten zu erleichtern.

In der Republik Singapur ist die Einfuhr von Kaugummis (ausgenommen sind Nikotinkaugummis und Zahnpflegekaugummis), Kautabak und allen möglichen Tabakwaren imitierenden Produkte (z. B. tabakfreie Shishas und E-Zigaretten) verboten. Das singapurische Kaugummi-Verbot sollte nicht ignoriert werden, eine Zuwiederhandlung wird in der Regel mit einem Bußgeld bestraft.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften (Drogen) jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften (Drogen) mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Republik Singapur keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift (Drogen) zum Eigenverbrauch. In der Republik Singapur werden Drogendelikte mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und für schwere Drogendelikte wird die Todesstrafe verhängt.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die singapurischen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen werden in der Republik Singapur sehr streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die singapurischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden. Die Einfuhrbestimmungen wie auch die Ausfuhrbestimmungen der Republik Singapur sind im Allgemeinen sehr streng und sind dringend zu beachten.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Für Tabakwaren und Tabakprodukte muss in der Republik Singapur eine Einfuhrsteuer gezahlt werden. Der Beleg über die bezahlte Zollgebühr für Tabakwaren und Tabakprodukte sollte unbedingt für spätere Kontrollen aufgewahrt werden.

Achtung – Jede einzelne Zigarette, Zigarillo und Zigarre muss in der Republik Singapur einen Zollstempel tragen

In der Republik Singapur muss jede einzelne Zigarette, Zigarillo und Zigarre einen singapurischen Zollstempel tragen. Sollten Raucher mit Tabakwaren (bspw. Zigaretten) ohne singapurischen Zollstempel gefasst werden und keinen Beleg der bezahlten Zollgebühr vorweisen können, müssen diese mit einem Bußgeld in Höhe von zirka 250 (zweihundertfünfzig) Euro pro Zigarettenpackung rechnen.

Hinweis: In der Republik Singapur kostet eine reguläre Packung mit 20 (zwanzig) Zigaretten zirka 7 (sieben) Euro (Stand September 2019 (zweitausendneunzehn)).

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Im Reiseverkehr in die Republik Singapur sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zollsteuern und Einfuhrsteuern in der Republik Singapur gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Republik Singapur

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Singapur für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren (ausgenommen sind Personen die von Malysia aus einreisen) dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Singapur zollfrei und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Die singapurischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 1 (ein) Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22 (zweiundzwanzig) Prozent (%) Vol. Alkoholgehalt und
  • 1 (ein) Liter Wein

oder

  • 1 (ein) Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22 (zweiundzwanzig) Prozent (%) Vol. Alkoholgehalt und
  • 1 (ein) Liter Bier

oder

  • 1 (ein) Liter Wein und
  • 1 (ein) Liter Bier

oder

  • 2 (zwei) Liter Wein

oder

  • 2 (zwei) Liter Bier.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nur für Personen die sich mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden außerhalb der Republik Singapur aufgehalten haben und nicht von Malaysia aus einreisen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Tabakwaren und alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Genauere Informationen über die Einfuhr von Tabakwaren und alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Singapur erhalten Sie in englischer Sprache auf der Regierungswebseite der singapurischen Zollbehörde:

Singapore Customs | Duty-Free Concession and GST Relief – Singapurische Zollbehörde.

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Republik Singapur gibt es eine umfangreiche Einfuhrverbotliste die von der singapurischen Regierung erlassen wurde. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Republik Singapur eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in tamilischer, malaiischer, chinesischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Republik Singapur

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik Singapur

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Republik Singapur eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen und die chemische Zusammensetzung (insbesondere für Beruhigungsmittel und Aufputschmittel) sowie die Einzeldosierungen und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in tamilischer, malaiischer, chinesischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Achtung – Eine Einfuhrgenehmigung der singapurischen Gesundheitsbehörde ist für bestimmte Substanzen in Arzneimitteln erforderlich

Für bestimmte Substanzen in Arzneimitteln ist eine vorherige Einfuhrgenehmigung der singapurischen Gesundheitsbehörde (Health Science Authority of Singapore) unbedingt notwendig. Vor Antritt der Reise sollten Sie sich bei der singapurischen Botschaft oder bei den Konsulaten der Republik Singapur genauestens über die eventuell notwendige Einfuhrgenehmigung der singapurischen Gesundheitsbehörde informieren.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Singapur

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Singapur benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat.

Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Regierungswebseite vom deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.

Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Singapur ist begrenzt auf einen Medikamentenvorrat von maximal 3 (drei) Monaten pro Reisenden. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzeldosierungen und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Republik Singapur einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik Singapur

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Republik Singapur eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in tamilischer, malaiischer, chinesischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Singapur zu verhindern, werden die Arzneimittel von der singapurischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Arzneimittel die auf der umfangreichen singapurischen Einfuhrverbotliste für Medikamente gelistet sind.
  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik Singapur führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Singapur muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Republik Singapur dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das singapurische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik Singapur

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Republik Singapur die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Republik Singapur ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in tamilischer, malaiischer, chinesischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in tamilischer, malaiischer, chinesischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 (dreißig) Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Regierungswebseite vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.

Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Singapur ist begrenzt auf maximal 3 (drei) Monate pro Reisenden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzeldosierungen und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Republik Singapur eingeführt werden. Die Einfuhr in die Republik Singapur von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der singapurischen Einfuhrverbotliste und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Republik Singapur eingebracht werden, wenn sie nicht dem singapurischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel in die Republik Singapur

Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Singapur erhalten Sie in tamilischer, malaiischer, chinesischer und englischer Sprache auf der Regierungswebseite der singapurischen Gesundheitsbehörde (Health Science Authority of Singapore) in der Rubrik – Health Products Regulation | Consumer Information | Personal Import Regulations | Bringing Personal Medications into Singapore:

HSA | Health Sciences Authority | Bringing Personal Medications into Singapore.

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Singapur

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Singapur

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Singapur gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den singapurischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Singapur wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geldstrafen und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Singapur

In der Republik Singapur gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Elefanten wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die singapurischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 (einhundertdreiundachtzig) Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase (Stand November 2019 (zweitausendneunzehn)).

Weitere Informationen über das Washingtoner Artenschutzabkommen erhalten Sie in englischer Sprache auf den folgenden Webseiten:

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik Singapur

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Republik Singapur. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Republik Singapur, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der singapurische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die länderbezogenen Informationen, die auf der folgenden Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angeboten werden, können Sie auch als Richtlinie für die Länder betrachten, für die ggf. keine artenschutzrechtlichen Informationen vorliegen:

Deutsche Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Länderauswahl – Artenschutz im Urlaub.

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik Singapur

Der Artenschutz wird von der singapurischen Regierung sehr ernst genommen. In der Republik Singapur gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Singapur einführen oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Singapur ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Singapur

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Singapur

Bei der Einreise und der Ausreise aus der Republik Singapur können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen in der Republik Singapur

Meldepflicht von Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Singapur

Meldepflicht von Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Singapur

Im Reiseverkehr in die Republik Singapur müssen alle Barmittel ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Meldepflicht und Deklarationspflicht von Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der singapurischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Republik Singapur unbedingt erfüllt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Singapur

Zu den Barmitteln in der Republik Singapur zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik Singapur

Nach singapurischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Meldepflicht und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Singapur-Dollar (SGD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der singapurischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Singapur

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Singapur

Laut den Zollbestimmungen der Republik Singapur bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Republik Singapur unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Singapur ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen singapurischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Singapur

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Die Einfuhr von Shuriken (Wurfsterne) im Reiseverkehr in die Republik Singapur ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Handschellen, kugelsicherer Kleidung, Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen oder Spielzeug Waffen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Republik Singapur gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am singapurischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der singapurischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Republik Singapur meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe. Zu beachten ist auch, dass die Einfuhr von Waffen zu Dekorationszwecken (Dekowaffen) ebenfalls strafbar ist.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Filmaufnahmen und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Filmaufnahmen und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Republik Singapur. Besonders die Verletzung vom Urheberrechtsgesetz durch Raubkopien von Musikaufnahmen und Filmaufnahmen wird in der Republik Singapur strafrechtlich streng geahndet. Es droht ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

Markenpiraterie und Produktpiraterie gehört in der Republik Singapur strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Markenpiraterie und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Republik Singapur strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Republik Singapur gilt nicht als Kavaliersdelikt.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Singapur

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Singapur ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der singapurischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture, Community and Youth of Singapore (Ministerium für Kultur, Gemeinschaft und Jugend von Singapur) oder dem National Heritage Board (NHB) of Singapore. Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Singapurs darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Republik Singapur befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Singapur
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der singapurischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der singapurischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Republik Singapur von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf der Regierungswebseite der singapurischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture, Community and Youth of Singapore (Ministerium für Kultur, Gemeinschaft und Jugend von Singapur) oder dem National Heritage Board (NHB) of Singapore:

MCCY – Ministry of Culture, Community and Youth of Singapore,

National Heritage Board (NHB) of Singapore.

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Republik Singapur

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Republik Singapur ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geldstrafe und einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik Singapur

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Singapur ist verboten. Strafrechtlich gehört in Singapur die Markenpiraterie und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musikaufnahmen und Filmaufnahmen in die Republik Singapur verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und wird bestraft mit einem hohen Bußgeld und zusätzlich einer mehrjährigen Gefängnisstrafe bei schweren Vergehen. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen singapurischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Singapur schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in die Republik Singapur für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in die Republik Singapur für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Singapur als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Republik Singapur im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in Singapur als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das singapurische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der singapurischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des singapurischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die singapurische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das singapurische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A (BPA) ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das singapurische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik Singapur

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Republik Singapur eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die singapurische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Singapurs Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in der Republik Singapur

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in der Republik Singapur

Reisende dürfen laut den singapurischen Zollbestimmungen keine Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in die Republik Singapur einführen. Generell ist im Reiseverkehr die Einfuhr von Explosivstoffen aller Art verboten. Der singapurische Zoll toleriert keinerlei Ausnahmen, sofern keine Sondergenehmigung von der zuständigen singapurischen Behörde vorgelegt werden kann. Zuwiderhandlungen werden mit einem hohen Bußgeld geahndet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Singapur

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Singapur

Der singapurische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Republik Singapur eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Singapur ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Republik Singapur Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Singapurs verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Laut dem singapurischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Singapur strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom singapurischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung der Republik Singapur verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in Singapur Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die die Präsidentin der Republik Singapur, den singapurischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Singapur aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Singapurs verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die singapurische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Republik Singapur einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Singapur

Gemäß dem singapurischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Singapur ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der singapurischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Republik Singapur verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in Singapur Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in der Republik Singapur überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik Singapur

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Singapur, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter Form oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die singapurische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das singapurische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Singapur

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Singapur erhalten Sie in englischer Sprache auf der Regierungswebseite der singapurischen Zollbehörde als PDF-Dokument:

Singapore Customs | Customs guide for travelers – Singapurische Zollbehörde.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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